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Reichsstandschaft und eine Stimme auf den fränkischen Kreistagen verbunden war, und in den Reichsgrafenstand erhoben wurden. Graf Johann Otto v. D., Herr auf Arnfeld, Waldenstein und Wiesentheid, verkaufte 1681 seine im fuldischen Gebiete(s. o.) gelegenen Güter an das Stift Fulda. Er starb 1697 chne Nachkommen; die Herrschaft Wiesentheid ging durch seine Wittwe auf deren zweiten Gemahl, einen Grafen von Schönborn(s. d.), über. In R. kommt seitdem die Familie nicht mehr vor.— Zweifelhaft ist mir, ob die später vorkommenden v. Dernbach hierher gehören, wie Cast(württ. Adelsbuch 416) will, oder der am Mittelrhein und Nachbarschaft vielfach begüterten Familie zuzuweisen sind, die sicher verschiedenen Ursprungs ist. Dieselbe stammte vom Westerwald, wo sie auf der Burg Dernbach bei Herborn ihren Hauptsitz hatte; sie war im 14. Jh. so mächtig, dass sie nach der Landeshoheit strebte und erst nach hartnäckigem Kampfe sich den Grafen von Nassau unterwarf. Für ihre Bedeutung in diesen Gegenden spricht das häufige Vorkommen des Namens Dernbach: Walddernbach und Langendernbach im Amt Hada- mar, D. bei Montabaur, D. bei Battenberg; überall finden sich Linien des Geschlechts im 13. und 14. Jh. ansässig. Später scheinen sie sich nach Hessen gezogen zu haben, in dessen Ritterschaft sie in den folgenden Jahrhunderten erscheinen.— Kronfeld, Landes- kunde des Grossherzogt. Sachs.-Weim.-Eis. II, 405; Schneider, die Rhöngegend in histor. Bez. 37 ff.; Fh. von Egloffstein, Fürstabt Balthasar von Dernbach u. d. kathol. Restauration im Hochstifte Fulda 1570— 1606, München 1890; v. Stramberg, Rhein. Antiqu. II, 3, 487: 10, 677; Vogel, hist. Top. v. Nassau 151 f; Landau, Beschr. d. Kurf. Hessen 403.
von Dern s. Frey v. Dern.
von Dettelbach, eine fränkische Familie, die ihrem Ursprung nach— sie stammte von Dettelbach am Main— zunächst zu S. gehörte, die aber auch im Kanton A. begütert war. Dornhausen bei Gunzenhausen(A.), das ihnen z. T. gehörte, gelangte schon 1589 von ihren Erben durch Kauf an Ansbach. Die Familie, die wenig hervortritt, war damals also bereits erloschen.(J. J. Moser), verm. Nachrichten v. reichsrittersch. Sachen IV, 621; Fischer, Beschr. d. Fürstent. Brandenburg-Anspach I, 104.
von Dettlingen(Tettlingen) stammen nach Schôpflin aus der Grafschaft Eberstein in Schwaben, wo 1272 mehrere ihrer Mitglieder in einer Urkunde vom Kloster Aller- neiligen im Schwarzwalde auftreten. Wenig spaâter begegnet die Familie aber auch im oberen Neckargebiet, wo sich ein Ort gleiches Namens im nordwestlichen Hohenzollern findet; der sonst seltene Vorname Meinloch(Meilach) findet sich hier wie dort. Im 14. Jh. besassen sie z. B. Vollmaringen bei Horb, das sich im 15. Jh. auf die von Gültlingen ver- erbte. Während sie um die Mitte des 15. Jhs. aus den rechtsrheinischen Gegenden ver- schwinden, treten sie wenig später(1462!) mit einem Meinlach v. D. im Elsass auf, der mit einer v. Scharrach geroldseckische Lehen dieser Familie erheiratete; seine Nachkommen mehrten diesen Besitz, mit dem sie zu E. steuerten: im 17. Jh. besassen sie ausser dem Sturmischen und Dettlingischen Hofe zu Strassburg einen Anteil an Berstett und Olvis- heim, das Schloss zu Stotzheim, Scharrachbergheim(schon 1474), ein Haus zu Westhofen, Breuschwickersheim. 1648 klagte die Reichsritterschaft im Unter-Elsass gegen ihr Mit. glied Meilach v. D, der auf den Rittertagen nicht erschienen war und die geringe Anlage zur Ritterkasse nicht bezahlt hatte. Vom Elsass aus kamen die v. D. auch wieder über


