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2 (1901) Die Familien der ehemaligen unmittelbaren Reichsritterschaft in Schwaben, Franken und am Rhein / Edward Stendell
Entstehung
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N-R. besassen die v. D. die Herrschaft Mandel auf dem Hunsrück(1786 an den Grafen v. Bretzenheim verkauft), den Münchwald bei Spall, Anteil an der Burg Leyen(mit dem Dorfe Rümmelsheim) u. a. Nicht bedeutend kann der Besitz in M-R. gewesen sein, wo sie allerdings schon 1381 mit Gütern bei Hattenheim(im Rheingau) und sonst erscheinen. Dagegen hatten Mitglieder der Familie auf der Burg Friedberg als Burgmannen aufge- schworen, und Franz Heinrich C. v. W. Fh. v. D. war 1755 1776 Burggraf dieser Körper- schaft. Seit dem 14. Jh. findet sich das Geschlecht auch schon im Gebiet des späteren Kantons Od.; in den Güterverzeichnissen kommt als ihr Besitz vor: Albersbach(bis 1806); Stein aKocher; Gamberg(½). Das von den Echter v. Mespelbrunn durch Heirat an die v. Dalberg übergegangene Büchold(bei Arnstein) steuerte wohl zum Kanton R., in dessen Mitgliederverzeichnissen beide Familien vorkommen; es fiel 1722 nach dem Erlöschen einer Linie als erledigtes Lehen an das Stift Würzburg heim. Dagegen fiel bald darauf der Familie durch testamentarische Bestimmung des bisherigen Besitzers Philipp Johann Fuchs v. Dornheim das Rittergut Friesenhausen im Kanton B. zu. Endlich gelangten sie auch nach Schwaben. Unsicher ist es, ob sie im Kanton Kr. sich ansässig machten; die Listen erwähnen sie. Vielleicht aber liegt eine Verwechselung mit den von Dalheim vor. Da- gegen erwarben sie um die Mitte des 16. Jhs. in O. durch die Heirat mit einer v. Flecken- stein(s. o.) Besitzungen(z. B. zu Almannsweiler, Hofweiler, Niederschopfheim); in der Matrikel dieses Kantons begegnen sie schon 1561; im 18. Jh. erscheint dieser Besitz in anderen Händen. Trotz ihrer hervorragenden Bedeutung und weiten Verbreitung musste sich die Familie zur Zeit ihrer Reichsunmittelbarkeit mit dem freiherrl. Stande begnügen; nach v. Stramberg wurde 1810 ein Zweig des Geschlechts, der die Grafen v. Ostein( 1800) beerbt hatte, vom Kaiser von Osterreich in den Grafenstand erhoben; ist diese Standes- erhebung wirklich erfolgt, so ist dieser Zweig jedenfalls bald wieder erloschen, während ein freiherrlicher Zweig noch in Mähren angesessen ist. v. Stramberg, Rhein. Antiqu. II, 16, 162 253; Baders Badenia, alte Folge I, 197 206; Schneider, Zwei Regenten aus dem Hause Dalberg(Zeitschr. d. Vereins f. hess. Gesch. u. Landesk., neue Folge VIII, 177 ff.); Mader, Magazin IV, 313 366; Lehmann, urk. Gesch. d. Burgen d. bayr. Pfalz. II, 220 f.; 282 302; 358; Ewald, Territorial-Veränderungen v. Hess.-Darmst. 19 f.; Simon, Annalen der inn. Verwalt. d. L. auf d. 1. Ufer d. Rheins I, 2, 619 f.; Wagner, Beschr. v. Hess. II, 21; I, 18; Remling, Urkundenbuch z. Gesch. d. Bisch. 2. Speyer II, 213; Steiner, Gesch. u. Topogr. d. Freigerichts Alzenau 1647; Ruppert, Gesch. d. Mortenau I, 232; 296; 446; Wegeler, Beitr. z. Spezialgesch. der Rheinlande II, 24.

von Dalheim s. v. Thalheim.

von Dalwigk, eine noch blühende hessische Familie, die namentlich im 14. Jh. durch die Verbindung mit dem Mainzer Erzstift reich und mächtig war; sie besass als mainzische Lehen u. a. Schauenburg Elmshagen u. s. w. bei Cassel und das Gericht in den Hainen bei Borken. Schon frühzeitig(15. Jh.?) erwarben sie aber auch Besitz auf dem linken Rheinufer und hatten Anteil an dem zur Reichsritterschaft(N-R.) gehörigen Orte Lanters- hoven im Kreise Ahrweiler. Landau, Beschr. des Kurfürstenthums Hessen 170; 259; Bärsch, Städte u. Ortsch. d. Eifel I, 1, 408.

von Dangriess gehörten zur fränkischen Reichsritterschaft. Sie besassen im 17.