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II. Soll nun in IIIv die verschiedenartige UÜbersetzung, welche die Dass-Sätze im La- teinischen erfahren, geübt werden, so wird man an die deutschgrammatischen Kenntnisse, die die Schüler aus Quarta mitbringen, anknüpfen und zunächst etwa folgende Hausaufgabe stellen: Es ist im Anschluss an ein Lesestück oder an einige übersetzte Kapitel Cäsar eine bestimmte Anzahl von Dass-Sätzen, die nicht die Folge bezeichnen, zu bilden und bei jedem festzustellen, ob er das Subjekt oder das Objekt des Hauptsatzes vertritt.
III. In der nächsten lateinischen Stunde werden diese Dass-Sätze besprochen; an einer grossen Reihe von ihnen wird festgestellt 1) dass sie durch konjunktivische(richtiger logische) Nebensätze oder den Infinitiv mit zu vertreten werden können; 2) dass sie alle, wenn sie unabhängig gemacht werden, entweder Urteils- oder Begehrungssätze sind; 3) dass sie von Verben des Sagens und Empfindens abhängig sind; 4) dass sie im Indikativ stehen, weil sie Thatsachen enthalten, oder im Konjunktiv, weil sie keine Thatsachen, sondern Vor- stellungen des Subjektes des regierenden Satzes wiedergeben, und 5) im Anschluss hieran, dass nicht das Verbum des Hauptsatzes den Indikativ oder Konjunktiv verlangt, sondern dass die Wahl des einen oder anderen Modus lediglich von dem Standpunkt des Satzurhebers!) abhängt.
IV. Im Anschluss an diese Erkenntnis wird aus einer Reihe lateinischer Sätze, die der Lehrer zu diesem Zwecke aus der Lektüre zusammengestellt hat, für das Lateinische folgendes gewonnen ²): 1) die Dass-Sätze, welche das Subjekt oder Objekt des Hauptsatzes bilden, können im Lateinischen in dreierlei Weise wiedergegeben werden: a. durch den Acc. c. infin., b. mit ut finale und dem Konjunktiv, c. durch das faktische quod; 2) alle Be- gehrungssätze, die von einem Verbum des Sagens und Empfindens abhängig sind, werden mit ut finale konstruiert; 3) alle Urteilssätze, die von Verben des Sagens und Empfindens ab- hängig sind, kommen in den Acc. c. infin.; dabei ist es für die Ubersetzung ins Lateinische gleichgültig, ob diese Dass-Sätze nach deutscher Auffassung Thatsachen oder Vorstellungen enthalten, indem der Lateiner alles Gesagte und Empfundene nur als Gedanken des redenden und empfindenden Subjektes, also als innerlich abhängig, auffasst; 4) die Dass-Sätze werden mit quod wiedergegeben, wenn die Hauptsätze Urteile über die in den Dass-Sätzen aus- gesprochenen Thatsachen abgeben, nicht aber Verba des Sagens und Empfindens enthalten ³).
Soweit ich sehe, beschränkt man sich auf Behandlung der in I—IV angedeuteten Fragen. Im Gegensatz zu dieser Praxis stelle ich die Forderung, dass man, nach- dem man die Übersetzung der Dass-Sätze an zahlreichen Beispielen geübt hat, eine Zusammenfassung der Beobachtungen, die einzeln in Bezug auf die deut- schen Dass-Sätze gemacht wurden, vornimmt, d. h. dass man die Kenntnisse, die im deutschen Unterricht der Quarta über die Dass-Sätze erworben wurden, er- weitert und zu einem gewissen Abschlusse bringt. Darum fordere ich:
V. Im Anschluss an die zahlreichen Dass-Sätze ist festzustellen¹) 1) wann setzt der Deutsche den Indikativ, wann den Konjunktiv in Dass-Sätzen? 2) welche Dass-Sätze können
¹) Unter Satzurheber verstehe ich die Person, die den Satz bildet. Von dem Satze:„Cäsar ging über den Rhein“ bin ich der Satzurheber, indem ich ihn gebildet habe; steht er so im Cäsar, so ist dieser der Satzurheber, siehe übrigens S. 5 Anm. 1..
²) Es sei hier dankbar anerkannt, dass mir Waldecks lat. Grammatik und praktische Anleitung zum Unterricht in der lat. Grammatik die Anregung zur vorliegenden Arbeit gab.
³) Den Unterschied zwischen iustum est reum absolvi und quod reus absolutus est finden die Schüler bald heraus.
⁴) Die Beantwortung der einzelnen Fragen, d. h. die Zusammenfassung nach Erledigung der Dass-Sätze siehe unten.


