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Schutz als ſolcher nicht mehr an der Anſtalt wirken koͤnnen, was für dieſen, der ſo ganz in ſeinem Unterrichte lebte und webte, unſehlbar ſehr ſchmerzlich geweſen ſein würde. Schulinſpector Flach gedachte durch Einführung der Lautſprache für die Folge auch Pfarrer, Schullehrer oder die Eltern der Taubſtummen in den Stand zu ſetzen, dem Unterrichte im Taubſtummen⸗Inſtitute vorzuarbeiten, ſofern dieſe nur die taubſtummen Kinder bis zum 8ten Jahre,— was nicht ſchwer zu erlernen iſt,— im Schreiben und Sprechen fleißig üben wollten; indeß mußte die Zeichenſprache im Inſtitute fernerhin gelehrt und mitttelſt derſelben in den uͤbrigen Gegenſtänden unterrichtet werden. Dagegen wurden die beiden Lehrer Hisgen und Deußer angewieſen, auf den Unterricht in der Lautſprache mehr Zeit zu verwenden, wie es bisher geſchehen war, um ſo die Einleitung zur aus⸗ ſchließlichen Einführung derſelben zu treffen.
Auch trug Schulinſpector Flach darauf an, daß eine beſondere Indu ſtrie⸗ Lehrerin für die Zöglinge des Taubſtummen⸗Inſtituts angeſtellt wurde, welche darauf alsbald in der Perſon der Charlotte Eifler von Camberg mit An⸗ fang des Schuljahres 18%½, ihren Dienſt antrat.
Am 1. Juli 1827 wurde der Zeichenlehrer Schlimm nach Montabaur ver⸗ ſetzt und der von ihm bisher ertheilte Zeichenunterricht im Taubſtummen⸗ Inſtitute dem Lehrer Bernhard Meckel an der Stadtſchule zu Camberg von hoher Landes⸗Regierung übertragen.
Ein halbes Jahr darauf, mit dem 1. Januar 1828 erhielt der Schulinſpector Flach eine Beförderung auf die Pfarrei Bommersheim. Im Intereſſe der An⸗ ſtalt iſt ſehr zu bedauern, daß ſein Wirken für dieſelbe nicht länger, als ein und ein halbes Jahr währte. In ſeine Stelle zu Idſtein trat der Pfarrer und Schul⸗ inſpector Hofmann, dem ebenfalls die Leitung der Taubſtummen⸗Anſtalt höhera Orts übertragen wurde.
Hofrath Freiherr von Sch ütz wirkte mit dem regſten Eifer für das Wohl der Taubſtummen bis zum Jahre 1828 an der Anſtalt. Die jahrelangen An⸗ ſtrengungen eines ſo ſchweren Unterrichts hatten ſeine Geſundheit in dem Grade angegriffen, daß er ſich genöthigt fand, von der Anſtalt abzutreten. Am 22. März 1828 wurde ihm daher von Seiner Herzoglichen Durchlaucht, auf ſein Anſuchen, die Dienſtentlaſſung ertheilt.
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