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ſelbe bei Seiner Herzoglichen Durchlaucht einzureichen. Allein es wurde darauf am 22. Mai, höchſten Orts beſchloſſen, daß eine Verlegung des Inſtituts nach Uſingen und Einräumung des dortigen Schloſſes nicht ſtattfinden könne, da die Gründe zur Belaſſung der Anſtalt zu Camberg jene zu deſſen Verlegung an einen andern Ort dermalen noch weit überwögen. Darnach blieb ſie bis heute an dem Orte, wo ſie in's Leben getreten war.
Herzogliche Landes⸗Regierung, welche das Gedeihen dieſer wohlthätigen An⸗ ſtalt ſo ſehr im Ange hatte und dasſelbe möglichſt zu fördern ſuchte, beauftragte nun, da die früher vorgeſchriebenen halbjährigen Berichte des Schulinſpectors über die Anſtalt ihr nicht ausreichten, um ſortdauernd Gelegenheit zu haben, ſich von dem Stande derſelben zu überzeugen, den Schulrath Halm, in den erſten Tagen eines jeden Monats nach Camberg zu reiſen, über deſſen Zuſtand und das Ge⸗ deihen der Anſtalt eine Conferenz mit dem Director und ſämmtlichen Lehrern zu halten, jedesmal ein Protocoll zu verfaſſen, ſolches unterſchreiben zu laſſen und ihr einzuſenden. Dabei war es jedem Lehrer verſtattet, ſeine abweichende, moti⸗ virte Meinung beizufügen.
Die Anſtalt hatte nun bereits 6 Jahre gewirkt und ſtand an dem Ziele, wo ſie die erſten ausgebildeten Zöglinge entlaſſen konnte. Denn hohe Landes⸗ Regierung hatte verfügt, daß der Unterricht 6 bis 8 Jahre umfaſſen ſollte. Der Aufenthalt armer Zöglinge des Landes während dieſer Zeit war geſichert worden; allein der ſechsjährige Beſuch der Anſtalt konnte den Eltern ausländiſcher Taub⸗ ſtummen nicht geboten und den vermögenden Inländern nicht zum Geſetz gemacht werden. Daher kam es denn, daß die Lehrer, nicht ohne ſchmerzliche Theilnahme ſehen mußten, wie viele ihrer Zöglinge in Mitte ihrer Bildungszeit, mehr oder weniger für das bürgerliche Leben befähigt, von ihrer Seite hinweggenommen wurden, ehe ſie den Tag begrüßen konnten, an welchem ihre möglichſt vollendete Erziehung und Bildung erreicht worden war. Durch einen Erlaß Herzoglicher Landes⸗Regierung, vom 9. Juli 1824, war zwar wiederholt verfuͤgt worden, daß alle Mittel angewendet werden ſollten, um die Eltern wohlhabender Taubſtummen zu bewegen, ihren unglücklichen Kindern eine vollſtändige Bildung zu verſchaffen; allein deſſen ungeachtet verließen mehrere vor Vollendung derſelben die Anſtalt. Seit Gründung derſelben waren in den erſten 6 Jahren 65 Zöglinge aufgenom⸗


