Druckschrift 
1. Hälfte (1845)
Entstehung
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1822, ohne daß etwas weiter Bemerkenswerthes vorgefallen wäre. Um dieſe Zeit aber verbreitete ſich ziemlich allgemein das Gerücht, daß es der Wille hoher Landes⸗ Behörde ſei, das Taubſtummen⸗Inſtitut von Camberg nach Ibſtein zu verlegen. Es war damals allerdings die Abſicht hoher Landes⸗Regierung dieſes Inſtitut und zwar aus folgenden nicht unerheblichen Gründen nach Idſtein zu bringen. Durch die zur ſelbigen Zeit erfolgte Aufhebung des dortigen Pädagogiums bot ſich nämlich ein ſehr günſtiges Local, welches dem Staate gehörte, für die Taub⸗ ſtummen⸗Anſtalt dar, und es konnten dadurch die Koſten, welche man in Cam⸗ berg für Miethe perwenden mußte, erſpart werden. Zu dieſem Erſparniſſe kam noch der viel wichtigere Plan, die Taubſtummen⸗Anſtalt mit dem Lehrer⸗Seminare in Idſtein zu verbinden, was gewiß von ſegensreichen Folgen für die Taubſtummen⸗ Anſtalt ſelbſt, und in Bezug auf die allgemeine Verbreitung des Taubſtummen⸗ Unterrichts im Lande durch die heranzubildenden jungen Lehrer und ſomit auf die Vorbereitung der aufzunehmenden Zöglinge derſelben geweſen ſein würde. Allein Hofrath von Schütz wollte noch zur Zeit ſeine Vaterſtadt nicht verlaſſen und veranlaßte daher, durch ein Schreiben vom 12. März 1822, den Schulrath Halm, bei Herzoglicher Landes⸗Regierung gegen die projektirte Verlegung des Inſtituts ſich zu verwenden. Auch der Stadtrath von Camberg that die nöthigen Schritte, um die Belaſſung der Anſtalt in dem Orte ihrer Gründung zu bewirken und gab die Erklärung ab, daß die Stadt Camberg gerne bereit ſei, nöthigen Falls, die Zahlung des jährlichen Miethzinſes fur das Local der Anſtalt zu uber⸗ nehmen. Im Betracht der vielen triftigen Gründe, wovon nur zwei hier ange⸗ führt ſind, daß nämlich die armen Zöglinge nun in Camberg jährlich für die ſehr geringe Summe von 80 fl. untergebracht und gut verpflegt werden konnten, und Camberg durch das 1817 aufgehobene Oberamt ſehr viel verloren hatte, wurde die Taubſtummen⸗Anſtalt daſelbſt ferner belaſſen.

Kaum hatte ſich jedoch die Nachricht von einer Verlegung des Inſtituts im Herzogthume vollſtändig verbreitet, als ſich auch mehrere Städte im Lande um deſſen Beſitz bemühten. Unter allen andern war es die Stadt Uſingen, welche ſich emſig darum bewarb. Durch den Stadtvorſtand von Uſingen ließ ſich Hof⸗ rath von Schütz bewegen, ein Geſuch, datirt vom 30. April 1823, um Verle⸗ gung der Anſtalt nach Uſingen und Einräumung des dortigen Schloſſes für die⸗