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1. Hälfte (1845)
Entstehung
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e) Er ertheilt demjenigen Lehrer, welcher während der Schulzeit, um ein drin⸗ gendes Geſchäft zu erledigen, verreiſen muß, bis zu vierzehn Tagen Urlaub, bei längerem Ausbleiben wird an uns berichtet.

f) Vorſchläge zur Verbeſſerung der perſönlichen Verhältniſſe der Lehrer, na⸗ mentlich zu Beſoldungs⸗Erhöhungen und Gratificationen theilt er uns mit.

g) Er nimmt in der Regel jährlich zweimal eine ordentliche und vollſtaͤndige Schulviſitation vor, wobei er die Fortbildung der Lehrer und die Fortſchritte der Zöglinge durch eine Prüfung aus den vorgeſchriebenen Lehrgegenſtänden genau berückſichtigt, und erſtattet darüber an uns beſondern Bericht. Uebri⸗ gens begibt er ſich, wenn er es für nöthig findet, unangemeldet, in das Inſtitut, um ſich von dem Fortgang des Schulunterrichts in der Nähe zu überzeugen.

h) Er beſtimmt die Prüfungstage, ebenſo wird auch die Zeit der Ferien von ihm feſtgeſetzt, worüber er ſich jedoch mit dem Director der Anſtalt zuvor zu benehmen hat.

Im Verlaufe der folgenden Jahre erlitten dieſe Verordnungen manche Abän⸗ derungen, welche in Folgendem genau angegeben werden.

Allen Zöglingen wurde bisher und den Inländern noch dis heute der Unter⸗ richt ſtets unentgeldlich ertheilt. Dagegen beſchloß man Höchſten Orts, im Herbſte 1821, daß von jedem Ausländer, welcher das Taubſtummen⸗Inſtitut zu Cam⸗ berg beſucht, vom Winterſemeſter deſſelben Jahres an, eine auf zwei und zwan⸗ zig Gulden beſtimmte Vergütung für die Theilnahme an dem Unterricht erhoben werden ſollte. Dieſe Beitragsgelder fließen in die Landes⸗Steuerkaſſe, aus wel⸗ cher, wie bereits geſagt, ſämmtliche Koſten der Anſtalt beſtritten werden. Unbe⸗ mittelten und beſonders armen ausländiſchen Zöglingen, welche durch milde Bei⸗ träge eines Vereines von Menſchenfreunden an der Anſtalt erhalten wurden, iſt bisher noch jedesmal auch dieſes geringe Schulgeld nach Vorlegung eines gericht⸗ lich beglaubigten Armuthszeugniſſes, ſehr bereitwillig erlaſſen worden.

Unter den bereits angeführten Verhältniſſen wirkten die Lehrer der Anſtalt mit regem Eifer für die ſtete Vervollkommnung des Inſtituts bis zum März