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welche Taubſtummen aus der ärmeren Claſſe, mit den übrigen Vermögenden vor⸗ erſt einzuberufen ſeien. Auch wurden vor der Hand aus der dritten Claſſe diejeni⸗ gen Taubſtummen von 16 bis 20 Jahren zur Aufnahme zugelaſſen, welche bei einigem Vermögen, als beſonders lehrbegierig in den Liſten angemerkt worden waren, da die Zahl der übrigen aufnahmsfähigen Zöglinge noch nicht ſo bedeu⸗ tend erſchien. 50 Taubſtummen des Herzogthums wurden auf dieſe Art als be⸗ ſonders zur Aufnahme in das Inſtitut geeignet bezeichnet.(Siehe Anlage I.)
Die Schuͤler ſollten bei den Bürgern von Camberg untergebracht und dem⸗ nach keine Penſions⸗Anſtalt für Taubſtummen errichter werden, da man an dem ganz richtigen Grundſatze feſthielt, daß der beabſichtigte Zweck einer praktiſchen Bildung dadurch gewiß ſicherer erreicht wird, wenn die Kinder im Familien⸗ kreiſe ihre Unterrichts⸗ und Bildungszeit zubringen, ſich an den Umgang und das Zuſammenſein mit anderen Menſchen gewöhnen, als wenn ſie in einem In⸗ ſtitute beiſammen wohnen; daß man ſie ferner dadurch ihren beſondern Fami⸗ lienverhaͤltniſſen weniger entfremdet, denen ſie doch nach ihrer Unterrichtszeit wie⸗ der zurückgegeben werden, als dies bei Penſions⸗Anſtalten der Fall iſt. Des großen Nutzens, den dieſe Einrichtung vor jeder andern noch insbeſondere hinſicht⸗ lich der Uebung und Ausbildung der Lautſprache des Taubſtummen hat, gar nicht einmal zu gedenken, da derſelbe bei Errichtung der Anſtalt nicht mit in's Auge gefaßt werden konnte, indem Hugo Freiherr von Schütz nur nach der de 1'Epée'⸗ ſchen Methode zu unterrichten vermochte.
Um die taubſtummen Kinder in Camberg in gute Familien unterzubringen, und die Eltern derſelben zugleich in den Stand zu ſetzen, die Koſten berechnen zu können, welche der Aufenthalt ihrer Kinder in Camberg während der Unterrichts⸗ zeit erforderte, wurde Schulinſpector Halm beauſtragt, in Camberg auszumitteln: wie viele Hauseigenthümer ſich dazu verſtehen wollten, dergleichen Zöglinge auf⸗ zunehmen; wie viel ungefähr für Wohnung, die ganze Koſt, Licht, Holz, Wäſche ꝛc. verlangt würde und wie viele Taubſtummen hiernach zu Camberg untergebracht werden könnten.
Stadtſchultheiß Fend zu Camberg entwarf hierauf, durch Schulinſpector Halm dazu veranlaßt, ein Verzeichniß derjenigen Bürger von Camberg, welche geneigt waren Taubſtumme aufzunehmen, nebſt der Angabe ihrer jährlichen For⸗


