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1. Hälfte (1845)
Entstehung
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derungen für Koſt ꝛc. Nach dieſer Liſte hatten ſich fuͤnf und fünfzig Bürger bereit er⸗ klärt, gegen die jährliche Vergütung von 120 bis 160 fl., Zöglinge der Anſtalt zu verpflegen, und konnten demnach über 100 Taubſtummen in Camberg un⸗ tergebracht werden.

Der Cröffnung des Unterrichts für Taubſtumme an der Landes⸗Anſtalt ſtand nun kein Hinderniß mehr entgegen. Daher ließ Herzogliche Landes⸗Regierung, am 29. April 1820, an Freiherrn von Schütz das Erſuchen ergehen: durch eine Einrückung in das Naſſauiſche Intelligenzblatt ſowohl den Termin, an welchem der Unterricht ſeinen Anfang nehmen ſollte, als auch eine kurze Ueberſicht des Lehrplanes und der mit dem Aufenthalte in Camberg für Verpflegung und Wohnung verbundenen Koſten unter ſeinem Namen bekannt zu machen, damit die Eltern, welche ihre Kinder an demſelben Theil nehmen laſſen wollten, in den Stand geſetzt würden, ihre Einrichtungen hiernach treffen zu können. Darauf ließ Freiherr von Schütz im Intelligenzblatte, Num. 24, den 10. Juni 1820, folgende Bekanntmachung einrücken:

Auf meine bisherige Privatanſtalt zum Unterrichte fur Taubſtumme aufmerkſam, beſchloß die Herzogliche Landes⸗Regierung, fur dieſe Unterrichtsbeduͤrftigen, welche zweier wichtigen Mit⸗ theilungsvermoͤgen: Gehör und Sprache, entbehrend, von den Schulen ihres Wohnorts keinen Nutzen ziehen können, ein oͤffentliches Inſtitut in Camberg zu errichten.

Als ich, auf vorausgegangene Anfrage, zur Fortſetzung dieſes Unterrichts mich bereitwillig erklaͤrte, wurden mir zwei Schulkandidaten, wovon der eine katholiſcher, der andere evangeliſch⸗ chriſtlicher Confeſſion iſt, als Gehilfen beigegeben. Beide ſind nun in der Methode ſo weit un⸗ terwieſen, daß ſie als Mitlehrer bei dieſer Anſtalt auftreten koͤnnen; und da nunmehr auch alle uͤbrigen, zum Gedeihen dieſer nuͤtzlichen Lehranſtalt erforderlichen, Einrichtungen getroffen ſind, ſo ſteht der Eroͤffnung dieſer Schule kein weiteres Hinderniß im Wege.

Durch Herzogliche Landes⸗Regierung beauftragt, ermangele ich daher nicht, zur oͤffentlichen Kenntniß zu bringen, daß am 15. Juni l. J. der Unterricht ſeinen Anfang nimmt, und mache alle Eltern und Vormuͤnder ſolcher Kinder, vorzuͤglich im Herzogthum, auf dieſe Anſtalt aufmerkſam, welche den menſchenfreundlichen Zweck zu erreichen ſtrebt, dieſe Ungluͤck⸗ lichen zum Bewußtſein ihrer Beſtimmung zu erheben, und fuͤr die buͤrgerliche Geſellſchaft, deren Vortheile zu genießen, ihnen die Natur verſagt hat, zu gewinnen.

Die Gegenſtaͤnde des Unterrichts ſind: Religion, Sprache ſoviel zum Verſtehen und Verſtaͤndlichmachen gehoͤrt, Rechnen, Schreiben, allgemeine Geſchichte und Geographie. Es werden Zoͤglinge beiderlei Geſchlechts, in der Regel vom Sten bis 14ten Jahre, aufgenommen;