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1. Hälfte (1845)
Entstehung
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Hisgen und Deußer wurden in Camberg vom Freiherrn von Schütz mit dem Taubſtummen⸗-Unterricht eiligſt in ſoweit bekannt gemacht, daß ſie ihm bald als Gehilfen zur Seite treten konnten.

Indeſſen wurde das fur die Anſtalt ganz erwünſchte Local in dem ehemals von Guttenberg'ſchen, jetzt dem Peter Cathrein sen. gehörigen Hoſe, welches Herzogliche Landes⸗Regierung unterm 20. Januar 1820 von demſelben gemiethet hatte, neu eingerichtet und mit allen nöthigen Schulgeräthen verſehen. Das damals gemiethete Local umfaßte drei Lehrzimmer, ein Fremdenzimmer und zwei Zimmer als Wohnung der beiden Hilfslehrer. Hugo Freiherr von Schütz hatte bisher ſeine Wohnung nebſt Privatanſtalt in dem von Schütz'ſchen Hofe bei ſeinem Bruder, dem Domcapitularen Freiherrn Ferdinand von Schütz gehabt. Die Nachricht von der baldigen Einberufung der Lehrlinge und Cröff⸗ nung der Anſtalt hatte ihn ſo ſehr erfreut, daß er gerne ſeine freie Wohnung verließ und das an das Inſtitutslocal grenzende Gebäude von Cathrein mie⸗ thete, um durch ſeine Nähe das Wohl der Anſtalt möglichſt zu fördern.

Um ein vollſtändiges Verzeichniß aller im Herzogthume befindlichen Taub⸗ ſtummen zu erhalten, und ſodann ermeſſen zu können, wie viele derſelben, als des Unterrichts fähig, in die nen errichtete Anſtalt aufzunehmen ſeien, hatte Her⸗ zogliche hohe Landes⸗Regierung durch ein General⸗Reſcript vom 9. November 1819, von ſämmtlichen Aemtern die deshalb nöthige Erkundigung eingezogen. Es befanden ſich, nach den hierauf eingegangenen Tabellen zuſammen 209 dieſer Unglücklichen im Herzogthume. Darunter befanden ſich I. 23 in einem Alter von 1 bis 6 Jahren, II. 64 von 7 bis 15 Jahren, III. 46 von 16 bis 24 Jahren und IV. 76 von 25 Jahren und darübec. Von der hier zunächſt in Betracht kommenden zweiten Claſſe blieben, nach Abzug der als ganz unfähig oder kränk⸗ lich geſchilderten, etliche fünfzig für den Unterricht fähige übrig. Da jedoch hiervon über die Hälfte zu den ganz Armen oder ſehr Duͤrftigen gehörte, und es noch zur Zeit an den Mitteln ſehlte, alle dieſe auf einmal unterrichten und ver⸗ pflegen laſſen zu können, ſo wurde die Aufnahme vorerſt nur auf die Fähigſten darunter beſchränkt und deshalb deren Auswahl, nach den eingezogenen amtlichen Berichten und Tabellen, vorgenommen. Damit wurden gemeinſchaftlich Schul⸗ inſpector Halm und Freiherr von Schütz beauftragt, die alsdann beſtimmten,