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1819 ſolgendes Reſeript an den Freiherrn Hugo von Schütz in Camberg er⸗ gehen:
„Wir benachrichtigen Sie, daß wir nach Ihren, durch den Herrn Schulinſpector Halm zu Idſtein, uns vorgelegten Anträgen wegen Errichtung eines fuͤr das Herzogthum ſehr nützli⸗ chen Inſtituts zum Unterrichte fuͤr Taubſtumme, dem Herzoglichen Staats⸗Miniſterium gehor⸗ ſamſte Vorlage gemacht und unſere Antraͤge die Höchſte Genehmigung dahin erhalten haben, daß dieſe Unterrichtsanſtalt eingerichtet und vor der Hand auf unbeſtimmte Zeit aus allgemeinen Staatsmitteln unterſtützt werden ſoll, indem es zu erwarten iſt, daß dieſelbe nach und nach eige⸗ nes Vermoͤgen erwerben werde, um ihr Beduͤrfniß daraus ſelbſt beſtreiten zu koͤnnen.“
„Wir erſuchen Sie daher, nach Ihrem gefaͤlligen Anerbieten bei dieſem Inſtitute nicht nur den Unterricht fuͤr die Taubſtummen zu uͤbernehmen, ſondern auch zwei junge Maͤnner, Schul⸗ candidaten Hisgen von Montabaur und einen andern noch zu beſtimmenden in der Methode des Unterrichts zu unterweiſen, damit Sie nicht nur an dieſen beim Unterrichte ſelbſt Unter⸗ ſtuͤzung bekommen, ſondern auch das Inſtitut fuͤr die Zukunft in ununterbrochenem Fortgange erhalten werden kann,
„Ueber die beſondere Einrichtung und den Lehrplan bei dem zu errichtenden Inſtitute baben Wir an den Herrn Schulinſpector Halm zu Idſtein geſchrieben, damit er daruͤber, nachdem er ſich mit Ihnen benommen, an uns ſein Gutachten einberichte. Sie wollen ſich daher gegen den⸗ ſelben uͤber dieſen Gegenſtand vollſtaͤndig erklaͤren, damit wir Ihre Anſichten bei dem deßhalb zu faſſenden Beſchluß benutzen koͤnnen,“
Schulinſpector Halm eilte, auf beſondere Weiſung hoher Landes⸗Regierung von 9. November 1819, nach Camberg, um ſich wegen Einrichtung und Lehrplan der zu errichtenden Anſtalt mit Freiherrn von Schuͤtz zu benehmen und war darauf bedacht, ja nichts von ſeiner Seite zu verſäumen, was zur baldigen Er⸗ öffnung derſelben dienen konnte. Die betreffende Vorlage wurde hoher Landes⸗ Regierung gemacht. Freiherr von Schutz drückte darin nebſt den innigſten Ge⸗ fühlen der Freude noch den Wunſch aus, daß die beiden Gehülfen ohne Zeitver⸗ luſt ihm möchten zugeſchickt werden, um ſie noch vor dem bald möglichſt zu be⸗ ſtimmenden Termine der Eröffnung der Anſtalt einigermaßen für den Unterricht vorzubereiten.
Durch Reſcript Herzoglicher Landes⸗Regierung vom 31. December 1819 wurde Schulinſpector Halm ſchon beauftragt, den Schulkandidaten Lorenz Hisgen zu Montabaur und den unterdeſſen noch zum Gehülfen an ter zu er⸗ richtenden Taubſtummen⸗Anſtalt ernannten Schulvicar Chriſtian Deußer zu


