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1. Theil (1868)
Entstehung
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Die Schulen zu Platon's Zeit waren Privatanſtalten; öffentliche Schulen ſind nicht nachzuweiſen; der Staat führte keine Aufſicht über das Unterrichtsweſen und kümmerte ſich nicht um Prüfung der Lehrtüchtigkeit und der Methode und um Ueberwachung des Unterrichts. So mag es oft gekommen ſein, daß nur die Noth, nicht natürliche Anlage und Neigung, zum Ergreifen des Lehrerberufs veranlaßte. Beſonders glänzend freilich ſcheint die Stellung der Lehrer nicht geweſen zu ſein; doch weiß man darüber nichts Genaueres. Ueber die Summen, welche Sophiſten und Rhetoren verdienten, finden ſich ſpecielle Angaben); doch kann man aus dieſen nicht auf die Einnahmen der Lehrer ſchließen. Im Allgemeinen ſcheinen ſie nicht im beſonderen Anſehen geſtanden zu haben; denn wenn auch Platon vom Staat anzu⸗ ſtellende öffentliche Lehrer verlangt), und hierdurch zeigt, daß er in dieſer Hinſicht allen ſeinen Zeitge⸗ noſſen voraus war, inſofern er eine Oberaufſicht des Staates für nothwendig erachtete, ſo beweiſt doch der Umſtand, daß die Lehrer fremde Miethlinge ſein ſollen, daß er das Geſchäſt derſelben doch nicht ſo ganz für eines freien Mannes würdig hielt.

Mit dem Lehrer darf der Pädagog durchaus nicht verwechſelt werden. Dieſer iſt ein Sklave, der den Knaben zur Schule geleitet*) und für Bewahrung des äußeren Anſtandes Sorge trägt. Daß bei der Wahl eines Pädagogen gewöhnlich nicht die zu dieſer Stelle befähigteſten Sklaven, ſondern ſolche genommen wurden, welche man zu nichts Anderem gebrauchen konnte, iſt ſicher. So ſpricht Sokrates 3) von der Pflege und Erziehung der perſiſchen Prinzen, welchen vier der edelſten Perſer, der weiſeſte, der gerechteſte, der beſonnenſte und tapferſte, zu Pädagogen gegeben würden; dem Allibiades aber habe ſein Vormund Perikles als Aufſeher den Thraker Zopyros beſtellt, der wegen ſeines Alters der unbrauchbarſte unter den Sklaven ſei. Wenn Jacobs meint 9), es ſei nicht zu bezweifeln, daß man bei der Wahl der Pädagogen mit Sorgfalt zu Werke gegangen ſei und daß auch die eben erwähnte Stelle dieſer Annahme nicht widerſpreche, indem die körperliche Kraftloſigkeit des Bejahrten ſeine Tüchtigkeit zur Aufſicht nicht ausſchließe, ſo genügt es auf den Schluß des Lyſis zu verweiſen, aus welchem klar hervorgeht, daß Platon die Pädagogen als rohe und ungebildete Sklaven anſieht, welche vernünftigen Zureden unzugänglich trotzig die ihnen über die Knaben übertragene Gewalt geltend zu machen ſuchen. Dort erzählt Sokrates:Da

Rede, aber nicht von ſchulmäßiger Behandlung derſelben. Auch der Geographie geſchieht in der citirten Stelle keine Erwähnung; ich kenne im Platon nur zwei Stellen, welche man auf geographiſchen Unterricht, der aber nur praktiſch betrieben werden ſoll, deuten könnte; nämlich Leg. VII, 760, c und 763, b, wonach die jungen Leute bewaffnet das Land durchſtreifen ſollen, damit ſie mit demſelben bekannt und deſſen kundig werden; denn für Alle möchte wohl ihr eigenes Land zu kennen eine keiner anderen nachſtehende Kenntniß ſein.

) Nach Hipp. mai. 282, b sq. machte Gorgias, als er als Geſandter nach Athen gekommen war, durch ſeine Reden viel Geld, Toiuara aolad eloyddaro. Hippias berichtet von ſich ſelbſt, er habe einſt in Sicilien, als Protagoras dort war und in höherem Anſehen ſtand, doch, obgleich viel jünger als jener, in kurzer Zeit mehr als 150 Minen eingenommen, ja aus einer ganz kleinen Stadt, Inykos, mehr als 20 Minen. Er meint, er habe mehr verdient als jeder der übrigen Sophiſten, ja mehr als je zwei derſelben zuſammen. Auch Protagoras nahm Geld, daher d» aurg 640 98 d ꝓι(ριιοσν*ποιmσ έσε uMl 6 Gνανν, Protag. 310, d. Nach Meno 91, d verdient er mehr als Phidias und zehn andere Bildhauer. Ebenſo ließ ſich Prodikos gut bezahlen und Toyuara aße dauvnadrà dda. Hipp. mai. 282, c. Sein Vortrag über Synonymik, axg d-μαeε ων ⁶ντεmφτ9, koſtete 50 Drachmen. Doch hielt er auch einen, welcher nur Eine Drachme koſtete; dieſen hatte Sokrates gehört, den theueren aber nicht. Cratyl. 384, b. Euenos von Paros lehrte die beiden Söhne des Kallias für 5 Minen. Dies ſcheint übrigens für ein beſcheidenes Honorar gegolten zu haben, da, wohl ironi ſc, htuao⸗ hinzugeſetzt iſt. Apol. 20, b.

) Leg. VII, 804, c, d.

¹) Lys. 208, c.

8) Alcib. I, 121, e 122, b.

²) Jacobs, vermiſchte Schriften, 3. Theil, Leipzig 1829, S. 187.