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1. Theil (1868)
Entstehung
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32.

Freitag den 3. April Vormittags von 811 Uhr

Tertia und Qnarta.

Religion, Glaſer. Latein III, Hainebach. Mathematik III, Naumann. Latein IV, Gaquoin. Franzöſiſch, Hainebach. Griechiſch IV, Wittmann.

An demſelben Tage Nachmittags von 25 Uhr

Quinta und Sexta.

Religion, Glaſer. Latein V., Wittmann. Latein VI, Diehl. Griechiſch V. Wittmann. Rechnen, Uaumann. Geographie, Weiffenbach.

III. Bekanntmachung

über Zeit und Bedingungen der Aufnahme in das Gymnaſium.

Anmeldungen zur Aufnahme in das Gymnaſium für das bevorſtehende neue Schuljahr ſind Donnerstag den 23. April Morgens von 912 Uhr in dem Gymnaſialgebände unter Beibringung von Zeugniſſen der bisherigen Lehrer bei der unterzeichneten Behörde zu machen, worauf am 24. und 25. April die Aufnahme⸗ prüfung Statt finden wird. Der Unterricht beginnt am 27. April. Das für die Aufnahme in die ſechſte Claſſe beſtimmte Lebensalter iſt das zurückgelegte 10. Lebensjahr. Bedingungen der Aufnahme in dieſe Claſſe ſind geläufiges Leſen und Schreiben der deutſchen und lateiniſchen Schrift, ziemliche Sicherheit in der Recht⸗ ſchreibung und im Gebrauch der 4 Grundrechnungsarten, Kenntniß der regelmäßigen lateiniſchen Declination und Conjngation, der Adjectiva und Pronomina. Wünſchenswerth iſt es im Intereſſe eines ſtätigen und gedeihlichen Fortſchreitens und der geſammten Entwicklung der Schüler, wenn ſolche, welche, für ein wiſſenſchaftliches Studium beſtimmt, das Gymnaſium abſolviren ſollen, den geſammten Curſus deſſelben durchmachen, mithin, ſobald Alter und Kenntniſſe ſie dazu befähigen, in die unterſte Claſſe, und nicht erſt ſpäter in die mittleren Claſſen eintreten.

Großherzogliche Direction des Gymnaſtuns zu Gießen. Dr. Geiſt.