37
13. Vom 29. April. Daſſelbe überſendet dem Director die Beſtallung für den neu angeſtellten Lehrer der Mathematik und Phyſik, Dr. Sondhauß, mit dem Auftrage, ihn
zu vereiden.. 14. Vom 27. Mai. Daſſelbe überſendet eine Circularverfügung des Hohen Mi⸗ niſteriums, betreffend eine verbeſſerte, auf richtigen Principien ruhende, von einer planmäßig getriebenen Lectüre deutſcher Muſterſtücke ausgehende Methode des deutſchen Sprachunterrichts, mit Verwerfung der bisherigen, ſogenannten Sprachdenklehre, und unter Hinweiſung auf die Schriften über dieſen Gegenſtand von Hiecke und von Wackernagel, und auf die Abhandlung des Gymnaſiallehrers Hülsmann zu Duisburg.— Das Königliche Provincial⸗Schul⸗Col⸗ legium begleitet dieſes Circular mit erläuternden Bemerkungen und weiſet, hinſichtlich der Auf⸗ ſuchung der Analogien zwiſchen deutſcher, lateiniſcher und griechiſcher Sprache auf Etzlers dieß⸗ fällige Schriften.
15. Vom 29. Mai. Daſſelbe zeigt an, daß des Herrn Miniſters Eichhorn Excel⸗
lenz den Herrn Geheimen Regierungsrath Dr. Brüggemann beauftragt habe, die katho⸗ liſchen Gymnaſien und Schullehrer-Seminarien der Provinz Schleſien an Ort und Stelle zu beſuchen, und ſich durch eigne Anſchauung vom dem Zuſtande derſelben genaue Kenntniß zu verſchaffen. 16. Vom 4. Juni. Daſſelbe eröffnet dem Director, daß das Hohe Miniſterium dem Gymnaſiallehrer Dr. Zaſtra die Aſcenſionsprüfung erlaſſen und demſelben in die 3. Ober⸗ lehrerſtelle einzurücken geſtattet habe. Zugleich wird ihm bekannt gemacht, daß der Religions⸗ und Oberlehrer Stenzel in die, durch den Abgang des Profeſſor Brettner erledigte erſte, der Oberlehrer Rotter aus der dritten in die zweite Oberlehrerſtelle, der Gymnaſiallehrer Dr. Pohl in die, durch das Aufrücken des Dr. Zaſtra erledigte 8. Lehrerſtelle eingerückt ſei und Dr. Sond⸗ hauß die 9. Stelle erhalten habe.
17. Vom 14. Juni. Der Director erhält Mittheilung von der Errichtung einer Handelsſchule in Berlin, ihrer Form und Einrichtung zu weiterer Bekanntmachung.
18. Vom 23. Juni. Das Königl. Provincial⸗Collegium weiſet das Gymnaſium auf höhere Veranlaſſung durch Circularverfügung an, für jede Einführung neuer Lehrbücher, gemäß§. 7. sub 4 und 5. der Dienſtinſtruction für die Königl. Conſiſtorien und Provincial⸗ Schul⸗Collegien vom 23. Oktober 1817 erſt die Genehmigung dieſer Behörde nachzuſuchen.
19. Vom 21. Juli. Daſſelbe eröffnet dem Gymnaſium, daß des Königs Maje⸗ ſtät zum Andenken der, durch den Tractat von Verdun vor 1000 Jahren erlangten Selbſtſtän⸗ digkeit des deutſchen Reichs für den 6. Auguſt eine kirchliche Feier anzuordnen geruht habe, und daß es dem Gymnaſium überlaſſen bleibe, am Tage zuvor eine angemeſſene Schulfeier zu ver⸗
anſtalten.


