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tembers erfolgen. Da indeß bis heut den 11. Auguſt die Ernennung des Königl. Commiſſa⸗ rius für die Abiturientenprüfung noch nicht erfolgt iſt, ſo muß dieſe Prüfung bis nach den Fe⸗ rien verſchoben bleiben und wird der Director es zu veranlaſſen ſuchen, daß dieſelbe am Schluſſe der letzten Ferienwoche gehalten wird. Demnach können ſich die neuen Schüler erſt Montag den 2. und Dinſtag den 3. October melden, die ſämmtlichen Schüler ſich ihren reſp. Lehrern vorſtellen und das Schulgeld zahlen. Mittwoch den 4. October wird das Schuljahr mit einem Hochamte und dem Veni sancte spiritus eröffnet werden, nach welchem die Schüler in dem großen Saale vom Director mit ihren Pflichten werden bekannt gemacht werden. Darauf werden die Prüfungen ſolcher Schüler ſtatt finden, welche entweder als neu aufzunehmende in eine höhere Klaſſe als Sexta vorbereitet zu ſein glauben, oder die, bereits am Gymnaſium anweſend, von uns zur Ableiſtung einer Nachprüfung beſtimmt worden ſind.— Schüler, welche von andern Gymnaſien kommend, bei uns Aufnahme ſuchen, werden, ſoweit ihre Zulaſſung überhaupt durch genügende Gründe gerechtfertigt iſt, nach Maßgabe ihres mitgebrachten Zeugniſſes geſetzt. Eine mehrmonatliche Abweſenheit vom Gymnaſium würde zu einer, vor der Aufnahme bei uns vorzunehmenden Prüfung berechtigen, reſp. verpflichten. Schüler, die in Sexta eintreten wollen, müſſen, außer dem Impfſchein, ein, vom Schulreviſor mit unterzeichnetes Schulatteſt beibringen, welches darthut, daß der Aufzu⸗ nehmende die erforderlichen Vorkenntniſſe beſitzt, und wir bitten die Herren Pfarrer und Schul⸗ inſpectoren recht dringend, talentloſe Knaben, zumal wenn ſie obenein noch mittellos ſind, möglichſt vom Gymnaſialbeſuche abzuhalten, jedenfalls aber im Schulzeugniſſe die Zulänglichkeit oder Unzulänglichkeit der erlangten Vorbildung zur Aufnahme ins Gymnaſium mit aller Strenge und Beſtimmtheit auszuſprechen. Den Maßſtab dafür giebt die Hohe Miniſterialinſtruction vom 24. October 1837.§. 1. Schüler mit ſchlechten Schulzeugniſſen werden zurück gewieſen wer⸗ den; die Zuläſſigkeit ſolcher, deren Zeugniſſe nicht entſchieden günſtig lauten, wird vor Beginn des Unterrichts durch eine Prüfung ermittelt werden. Ddie Lehrſtunden ſelbſt beginnen Donnerſtag den 5. October.
Zu den vorſtehend angekündigten Prüfungen und Feierlichkeiten beehrt ſich, alle Hohen
Vorgeſetzten, wie alle Gönner und Freunde des Gymnaſiums und des Schulweſens überhaupt
gehorſamſt einzuladen
der Director des Königl. katholiſchen Gymnaſiums Profeſſor Dr. Wiſſowa.


