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1. Abth. (1843)
Entstehung
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7. Vom 5. Januar 1843. Daſſelbe zeigt dem Director den ſofortigen Abgang des Profeſſor Dr. Brettner als Regierungs⸗Schulrath nach Poſen an.

8. Vom 1. Februar. Daſſelbe giebt Nachricht von den, im Verwaltungs⸗Bezirk des Königl. Provincial⸗Schul⸗Collegiums zu Coblenz eingerichteten Zuſammenkünften der Lehrer eines jeden Gymnaſiums zu literäriſch⸗pädagogiſchen Zwecken und frägt an, ob dergleichen löbliche Vereine auch hier beſtänden.

Der Director hat hierauf berichtet, daß er ſchon vor Eingang dieſer Zuſchrift ſeine Collegen zu zeitweiligen Zuſammenkünften, Behufs der Beſprechung wiſſenſchaftlich⸗pädagogiſcher Gegenſtände veranlaßt habe und dieſe ſich zu ſchriftlichen Berichterſtattungen, die den Berathun⸗ gen zur Grundlage dienen ſollen, in gewiſſer Reihenfolge verſtanden haben.

9. Vom 5. Februar. Auf Veranlaſſung des Hohen Miniſteriums frägt das Königl. Provincial⸗Schul⸗Collegium an, ob ſich das Bedürfniß herausgeſtellt habe, öffentliche Vorbereitungsanſtalten für die untern Klaſſen des Gymnaſiums einzurichten.. Der Director hat ſich für Errichtung einer ſolchen Anſtalt günſtig ausgeſprochen.

10. Vom 18. März. Das Königl. Provincial⸗Schul⸗Collegium fordert den Direc⸗ tor auf, zu berichten, wie es mit der Dispenſation der Schüler vom Griechiſchen in Quarta und Tertia bisher gehalten worden ſei und ordnet an, für die Dispenſirten dieſer Klaſſen, wie bisher geſchehen, einen anderweitigen angemeſſenen Unterricht als Parallelſtunden einzurichten, auch zu berichten, wie viel an Lehrkräften und Koſten erforderlich ſei, wenn fortan eine doppelte Prima, Ober⸗ und Unter⸗Secunda eingerichtet, und die Tertia und Quarta in je zwei voll⸗ ſtändig getrennte Parallel⸗Cötus getheilt werden.

. Miit Freuden hat der Director dieſen Bericht erſtattet und die geringen Schwierigkeiten dieſer, für das Gedeihen des Gymnaſiums bei ſeiner großen Frequenz, unerläßlichen Maßregel ſo wie die Möglichkeit nachgewieſen, ſowohl die nöthigen Räume zu beſchaffen, als aus den Schulgeldern die Koſten aufzubringen.

11. Vom 18. März. Das Königl. Provincial⸗Schul⸗Collegium theilt eine Cir⸗ cularverfügung des Hohen Miniſteriums mit, betreffend die, nunmehr an allen Gymnaſien einzu⸗ führende, und von Quinta aufwärts in ſtetiger Folge anzuwendende Methede einer Vervollſtän⸗ digung des grammatikaliſchen Unterrichts beim Unterrichte im Latein, wie ſie von Dr. Rudhardt vorgeſchlagen worden, wobei jedoch den Gymnaſien freie Bewegung geſtattet wird, wenn nur der Hauptgedanke feſtgehalten, der ganze zu verarbeitende Stoff am Anfange des Schuljahres nach gemeinſamer Berathung ausgewählt und ein conſequentes, bewußtes Verfahren zum Grunde gelegt wird.

12. Vom 18. April. Daſſelbe überträgt den naturhiſtoriſchen Unterritht einſtwei⸗ len dem Candidaten Dr. Becker an die Stelle des verſtorbenen Dr. Matzek.