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1. Abth. (1843)
Entstehung
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dazu erhalten, aber beide waren darüber geſtorben. Der oben erwähnte ſechſte Rector Ludwig Craſius bewirkte endlich die Vollziehung der gemachten Zuſage bei Kaiſer Leopold I.(superatis mille clam palamque injectis remoris.) Es erging den 26. Sept. 1659 von Preßburg aus ein doppeltes Kaiſerliches Reſcript, eines an das Kaiſerliche Oberamt, eines an die Kammer, des Inhalts, daß die letztere die bisherige Kaiſerliche Burg räume und in das, bisher von den Jeſuiten inne gehabte Schönaichiſche Haus überſiedele, die Acten jedoch noch in der Burg bleiben ſollten, daß aber das Oberamt, nachdem es ſelbſt die inne gehabten Räume verlaſſen und ſich auf dem Salzringe(jetzige Börſe) niedergelaſſen, die Jeſuiten ohne einige Solennitäten, un⸗ vermerkt in die Kaiſerliche Burg einführen, dieſe aber darin nichts vorläufig ändern ſollten, da ihnen ein anderes Local beſtimmt ſei.

Die Einführung geſchah am 12. Oktober 1659, Abends zwiſchen 9 10 Uhr, und, nachdem die Societät, wie es in der oft angezogenen Vorrede heißt, sensim et sine appara- tus ullius motu, eingezogen war, wurden die Schulen darin den 4. November jenes Jahres mit einer beſcheidenen Feierlichkeit eröffnet. Zum Sacellum bei dem Schulgottesdienſt ward vorläufig der bisherige Huldigungsſaal, zu Schullokalien die Zimmer nach dem Rebhühner⸗ oder wohl richtiger Rabbinergäßchen eingerichtet.

Die oft erwähnte Vorrede beſchreibt die abgehaltene Eröffnungsfeierlichkeit. Nachdem in erwähntem Saale der General⸗Vicar des Biſchofs, Sebaſtian von Roſtock, die Heilige⸗Geiſt⸗ Meſſe unter Figural⸗Muſik celebrirt hatte, hielt der Profeſſer der Logik Chriſtoph Todtfeller eine Lobrede auf ſeine Wiſſenſchaft. Zur Theilnahme an der Feier hatte der oberſte Studien⸗ präfect durch einen Anſchlag an die Thorflügel der Burg auch die Akatholiken eingeladen. Wenige Tage darauf, am 15. November, dem Leopoldstage, übergab der Kammer⸗Präſident Melchior Graf Eaſchin ein Bund bisher noch zurückgehaltener Schlüſſel. Am 18. ward unter dem oberſten Studienpräfecten vom Rector des Gymnaſiums die Immatriculation vorgenom⸗ men, auch der 15. November für immer als Stiftungstag zu feiern beſtimmt. Für die Fort⸗ dauer dieſer Einrichtung ſprechen die, mir von vielen Jahren vorliegenden Einladungsprogramme.

Ein und zwanzig Jahre waren ſeit dem geringen Anfang, der oben beſchrieben wurde, verfloſſen und bereits war nicht nur ein, nach dem Sinne jener Zeit vollſtändiges Gymnaſium eingerichtet, ſondern das Ganze war von Anfang an, oder doch ſobald es anging, ſchon zu einer Univerſität eingeleitet. In der That ändern ſich, nachdem im Jahre 1702 die Univerſität mit kaiſerlicher Genehmigung gegründet worden, die innern Verhältniſſe des Inſtitutes gar nicht; da die durch die Stiftungsbulle ertheilten Privilegien ſich faſt ausſchließlich theils auf die Im⸗ munitäten und die Jurisdiction der Univerſität, theils auf das Promotions⸗Recht bezogen, welches das Inſtitut unter den Seinigen, freilich ohne Anſpruch auf auswärtige und allgemeine Anerkennung, auch vorher ſchon geübt zu haben ſcheint. Dieſe ſchon frühzeitig ſtatt⸗