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1. Abth. (1843)
Entstehung
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zu, indem er demſelben nicht nur bei ſeinen Lebzeiten das Rittergut Jürtſch im Neumarkter Kreiſe ſchenkte, ſondern auch ſein ganzes Vermögen teſtamentariſch vermachte.

Der erſte Vorſteher der neuen Stiftung war Julius Cäſar Coturius. Wenn übri⸗ gens Fibiger in ſeinen Annalen des Mathiasſtiftes zum Jahre 1658 des Convicts erwähnend ¹), es als neben der Agneskirche befindlich nennt, ſo ergiebt ſich daraus die Lage des Hauſes, da die Agneskirche, jetzt ein Magazin, der jetzigen Gymnaſialkirche gegenüber lag.

Indeſſen waren die Jeſuiten nicht unthätig ein größeres und paſſendes Local aus offent⸗ lichen Mitteln zu erhalten. Schon am 10. Januar 1641 ward ein Kaiſerliches Decret erlaſſen, (Linzer Rezeß) wegen Errichtung eines Collegiums der Jeſuiten mit Kirche, Schule und Convict, und der Magiſtrat offerirte dazu das, auf der Sandinſel gelegene Stadtgut; da dieß aber nicht ausreichte, ſo wurden dazu noch andere dem Sandſtift gehörige Localitäten vom ſogenann⸗ ten Schwartz⸗Hanß(sic) an mit Einſchluß des dort liegenden Jungfrauenkloſters, dem Kirchhofe, der Kirche zu St. Anna und dem Bade() vorgeſchlagen, wogegen der Prälat des Sandſtiftes beim Kaiſerlichen Hofe mit Erfolg proteſtirte. Die verlangte Abtretung der Magdalenenkirche ward durch eine Geſandſchaft des Magiſtrats nach Wien hintertrieben. Der Verſuch, am 27. Februar 1648 die Jeſuiten in das Minoritenkloſter anzunehmen, ſcheiterte an dem ent⸗ ſchloſſenen Widerſtande des Guardians, der das Kloſter verſchließen und die Sturmglocke ziehen ließ. Es ward daher 1655 das frühere Project, das Collegium auf der Sandinſel zu er⸗ bauen, wieder aufgenommen.

Die genannte Vorrede erwähnt auch einer jährlichen, aus der Kaiſerlichen Kammer⸗Kaſſe gewährten Unterſtützung von 3000 Gulden, die aber wegen des Krieges oft ausgeblieben wäre. Wenn aber endlich jene Vorrede erwähnt, daß nus dem Mathiasſtift die Ordensglieder in das Münzhaus gewandert wären und dieß der erſte Aufenthalt geweſen, aus deſſen Enge ſie in die Burg eingezogen, ſo iſt es nicht klar, wie ſich dieß Kaiſerliche Münzhaus zu dem Gräflich

Schönaichſchen ²) Hauſe, in welches ſie nach andern Angaben ihre Schulen verlegt hatten, ver⸗

halten habe. Unter dem Münzhauſe iſt jedenfalls das Kaiſerliche, nicht das ſtädtiſche zu ver⸗ ſtehen, gewiß aber nicht dasjenige Kaiſerliche und ſpäter Königliche,(das heutige Lindererſche Bad), welches hinter den Mathiasmühlen erſt den 3. Juli 1704 mittelſt eines Vertrages des

1) Domum officialium(das Aumbthaus) penes convietum ad St. Agnetem; bei Stenzel seriptt. rer. Sil..

2) Es iſt wohl das vor kurzem noch Gräftich Schafgotſch'ſche, Ritterplatz Nro. 1, das neulich umgebaut worden; in daſſelbe wurde nach dem Abzug der Jeſuiten die Kammer verlegt.