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1 (1882) Sicilianische Untersuchungen
Entstehung
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dabei seine weise und scharfsinnige Politik gegenüber den Genossen der Eroberung und gegen- über der Kirche.

Daſs die sicilische Feudalität, die er am Ende des 11. Jahrhunderts begründete, sich so gemälſsigt und gehorsam entwickelte, ist wesentlich sein Werk. Der Fürst übertrug dem Baron seine Rechte über Dinge und Personen, behielt sich jedoch meist die oberste Kriminal- justiz vor und hielt stets die Regalien in seiner Hand. Doch vielleicht nicht weniger als durch dieses übliche Recht wurden die Barone durch ein materielles Gegengewicht im Zaum gehal- ten, durch die vielen Domanialgüter und die zahlreichen Allodien, die man den alten Bewoh- nern und Muselmanen belieſs.

Guiscard hatte allerdings auch in Sicilien grofse Lehen zu begründen versucht, doch hatte Roger sie mit Geschick beseitigt und vergab meist nur kleine Lehen. Die ungefähre Verteilung derselben läſst sich natürlich nur in den gröfsten Umrissen erkennen: eine grolse Anzahl kleiner Lehen war über die ganze Insel zerstreut, seinem eignen Hause, der Kirche und dem Fiskus behielt er die ausgedehntesten und reichsten Ländereien vor, die im letzten Jahrzehnt besonders im Centrum, Süden und Osten der Insel erobert waren. So suchte er seinen Adel niederzuhalten, da er aus eigner Erfahrung wuſste, wie gefährlich diese unterneh- menden Ritter werden konnten.

Ganz besonders bewundernswert ist aber seine weise kirchliche Politik. Roger, der so lange in Kalabrien und Sicilien unter Griechen gelebt, mufste sehr wol bekannt sein mit den kanonischen Lehren Konstantinopels, die dem Fürsten die höchste Jurisdiktion über die Kirche und die Befugnis beliefsen, Bistümer zu gründen, Bischöfe zu ernennen, zu translocieren und abzusetzen. Gleichzeitig mahnte der Investiturstreit, der den Westen Europas bewegte, ihn an die Gefahr, die jeder Fürst im Schofs der lateinischen Kirche lief. Gleichwohl lag die Notwendigkeit auf der Hand, in Sicilien eine Kirche zu gründen, die die Muselmanen zum Christentum bekehrte, die Griechen zum lateinischen Bekenntnisse herüberführte und den La- teinern die Ausübung ihres Kults sicherte, sonst hätte ein Umschwung des Glücks die Insel leicht wieder in die Hände ihrer alten Herren in Afrika oder Konstantinopel geführt. Roger nun gelang es, eine Kirche zu gründen, die möglichst wenig abhängig war von Rom, möglichst abhängig von Fürsten. Er erreichte seinen Zweck, da dem Papst natürlich die kirchliche Re- stauration nicht weniger am Herzen lag und doch allein von Roger abhing, der die Mittel besafs, Kirchen, Klöster und Bistümer zu dotieren. Er ernannte die Bischöfe, er bestimmte die Grenzen der Diözesen ¹). Mit Ausnahme von Palermo, dessen Erzbistum älter als die Er- oberung ist, verdanken alle andern Sitze ihm ihre Gründung, er befreite sogar mit Erlaubnis und, wie er einmal sagt, nach dem Beispiel des Papstes einige Klöster von der Jurisdiktion des Diözesanbischofs ²).

Kurz, er hielt die kirchlichen Regalien der Byzantiner fest. Einen Legaten, den Ur-

¹) Amari 3, 304, not. 1. 2.

²) Urkunde von 1090 für S. Filippo di Fragalà Pirro, Sicilia sacra p. 1027, von 1092 für S. Maria di Mili ibid 1025, von 1093 für S. Michele Arcangelo di Traina, S. Angelo di Brolo, S. Pietro Paolo d'Italia. ibid. p. 1021, 1016, 1034 u. a.