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tragen hatten ¹). Auch war ja das Band, welches sie an ihre Lehnsherren knüpfte, das homa- gium, im Grunde doch ein recht schwaches, schwach daher die Macht, welche sich nur auf das servitium der Lehen gründete. Es ist bekannt, dafs das servitium militare durch Zeit und Ort vielfach beschränkt war²); war die vorgeschriebene Zeit abgelaufen oder wurden die ört- lichen Grenzen überschritten, innerhalb deren man verpflichtet war, das servitium zu leisten, so wurden die Lehnsträger nur durch Sold zur ferneren Leistung desselben verpflichtet, an- dernfalls hatten sie das Recht, sich zu entfernen. Es konnte daher leicht vorkommen, dafs ein Heer, welches nur aus Lehnsmiliz bestand, im entscheidenden Moment versagte, sich auf- löste, und in der That kam es damals bei den Feldzügen in Apulien oft genug vor, daſs die Lehnsträger aus Mangel an Sold oder Proviant offen oder heimlich das Feld verlieſsen.
Und nicht alle Baronien Apuliens gingen zum Herzog zu Lehen, viele derselben waren abhängig von den grofsen Herren. Die Grafschaft Montescaglioso umfaſste 20 Baroniens), deren Inhaber den Grafen als ihren Lehnsherren erkannten, die Grafen von Avellino und Aquila hatten jeder 14 Barone, 17 der Graf von Gravina als Vasallen; es bestand keine Baronie, die nicht einige Afterlehen umfaſst hätte. Und da nun die gegebene und empfangene Treue das einzige Band der Unterordnung, das homagium*) das einzige Prinzip des Staatsrechts war, so ergab sich, dafs wie die Grafen und gröfseren Herren durch ihren Treueid dem Herzog von Apulien, so wiederum, um mich eines oberitalischen Ausdrucks zu bedienen, die Valvas- soren diesen Herren zu gehorsamen verpflichtet waren. Und noch hatte sich nicht der Grund- satz befestigt, den König Roger später stets aufs eindringlichste einschärfte, daſs die Pflichten der Lehnsunterthäuigkeit von den subfendatarii nur soweit zu erfüllen seien, als dabei die Treue gegen den obersten Lehnsherren ganz und unverletzt bestehen können.
In ähnlichem Verhältnis standen auch die groſsen Barone zu einander, der Graf von Conversano nahm Lehen vom Fürsten von Tarent, der Graf von Avellino prätendierte das ho- magium von dem von Ariano. Wir sehen also einen»Staat« in viele getrennte Lehnskörper geteilt, die fast unabhängig waren und sehr leicht mit einander in Kollision kamen, über welche das oberste Regiment in stürmischen Zeiten eine allgemeine und höchste Autorität nicht aus- üben konnte. Die Sachlage war so, dafs wenn einer der groſsen Barone gegen einen andern Fehde erhob oder sich empörte, er viele Lehnsherrschaften, oft eine ganze Provinz mit hineinzog.
Die Geschichte des Herzogtums Apulien in jener Zeit zeigt allerdings nur Zustände, welche diesen Betrachtungen entsprechen, wilde Unordnung, gefördert durch die absolute Schwäche und Unfähigkeit der Nachfolger Guiscards. Da es ihnen nicht gelang die unruhigen Barone im Zaume zu halten, so wandten sie sich in ihrer Not stets an die Grafen von Sici-
¹) Malaterra ed. Caruso p. 240. Sic quae ducis Roberti fuerant propter imbecillitatem haeredum quis- que quantae fidei erga ipsos heredes fieret ostentans, sibi distrahendo usurpabat.
2²) Vergl. darüber eine Urkunde König Rogers v. 1145 bei Gregorio, considerazioni sopra la storia di Sicilia lib. 2. cap. 4. not. 50. edizione II. Palermo 1831. vol. 1. p. 429.
3) Catalogus baronum bei Del Re 1, 571— 616. Dieser Katalog gehört allerdings erst in die Zeit Wilhelms II, därfte hier aber doch anzuführen sein, da kaum anzunehmen ist, dafs unter den normannischen
Königen eine Erweiterung der Grafschaften eingetreten sei. 4) Siehe darüber die Beilage II. 1*


