periphrastica, die Städtenamen, Adverbia, die häufigsten Nebensätze, die Satzverbindung un einen Einblick in die Wortbildung; ferner wird einiges aus der Kasuslehre teils genauer be- handelt, teils vorbereitet, wie die Ablative temporis, mensurae, instrumenti, causae, der doppelte Accusativ und Nominativ sowie der Accusativ auf die Frage: wie lange?— Der Lehrplan für die deutsche Grammatik weist der Klasse die einfachen, abgeleiteten und zu- sammengesetzten Verba, die Adverbia, Interjectionen, Accusative des Raums und der Zeit, die Satzverbindung, Inversion, sowie das Satzgefüge, die Nebensätze und die Interpunction zu.
Eine Vergleichung dieses Lehrstoffes ergibt, dals in beiden Pensen eine Reihe von ein- facheren Dingen sich entsprechen; jedoch schon hier, ganz besonders aber bei den syntac- tischen Erscheinungen des Accusativ und Infinitiv, der Participialconstructionen sowie der Coniugatio periphrastica treten dem Schüler in der fremden Sprache Begriffe entgegen, die ihm, selbst bei normaler Beanlagung, groſse Schwierigkeiten bereiten, ja dem schwächeren sogar häufig ganz unverständlich bleiben. Wie sollen ihm nun die abstracten Begriffe zu klaren Vorslellungen gebracht, wie der Weg zum Verständnis der fremden Form gebahnt werden?
Ein vernünftiger pädagogischer Unterricht kann hier nur so verfahren, daſs er die vor- handenen Schwierigkeiten teilt. Denn da jeder Unterricht mit der Anschauung beginnen muls, so hat der Lehrer zunächst die Vorstellungen festzustellen, an welche die neue sprachliche Erscheinung am besten und sichersten geknüpft wird. Dies geschieht aber für den Schüler am leichtesten durch Anlehnung an die Muttersprache ¹, die er durch Umgang und Gewöhnung bereits erworben hat. Von der concreten Vorstellung aus, die das deutsche Beispiel liefert, wird er dann zum Allgemeinen, zum Begriffe geführt, und das Verfahren schlielslich auf das Lateinische übertragen. Keine sprachliche Erscheinung darf ihm daher vorgeführt werden, ohne dalfs sie vorher im Deutschen erklärt ist, und er dieselbe gewissermaſsen in seiner Muttersprache angeschaut hat. Dies vermag er aber nur dann, wenn die Behandlung des Neuen von Seiten des Lehrers seiner Selbstthätigkeit ausreichend Anlaſs bietet, das gewünschte Resultat, die Auffindung einer Regel oder eines sprachlichen Gesetzes, mit erarbeiten zu helfen. Die lateinischen Beispiele müssen selbstverständlich aus dem vorliegenden Lesestoff gewählt und, wenn sie vor der Behandlung der betreffenden Regel in gröſserer oder geringerer Zahl vorkommen, als Vokabeln oder als Ausdrücke gelernt werden. In jedem Falle hat der Lehrer dann die gegebene Ubersetzung mit der lateinischen Form insoweit in Einklang zu bringen, daſs der Schüler eine klare Vorstellung von der Sache in dem concreten Falle gewinnt.
Was nun zunächst die oben angegebenen Constructionen des Accusativ und Infinitiv, Participium conjunctum und Ablativus absolutus betrifft, so werden sie am besten wohl in der Weise auf das Schuljahr verteilt, dals im ersten Tertial(Ostern— Herbst) der Acc. u.
¹ Schiller, Handb. d. prakt. Pädag.“ p. 392 ff, 418; Schiller, die einheitl. Gestaltung u. Vereinfachung d. Gymnasialunterr. p. 37, 56; Waldeck, Lehrpr. XVII, p. 6 ff. u. in seiner Anleitg. z. Unterr. in d. lat. Gramm. p. 55 ff.; Fries, Lehrpr. XXXIII, p. 72.
² Schiller, Z. f. G, 38, p. 198. Ebenso darf auch die Ubung nur am behandelten Lesestoffe vorgenommen werden, a. a. 0. p. 201.
³ So sind z. B. bei der Behandlung der Regeln über die Städtenamen bereits folgende Formen als Vokabeln gelernt: Myndum, Brundisium, Athenas; Antiochià, Delphis; Babylone, Athenis, Megaris, Dodonae, Gorinthi. Vgl. auch Lattmann, Combination d. method. Principien p. 32. 1*


