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3 (1899) Von den Mittelschulen
Entstehung
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Theater-Kleidungen, und andere dergleichen Ausgaben berechnet, einen sehr merklichen Auf- wand verursachen. Hiezu kömmt nun auch die wichtige Betrachtung, dass die künkftigen Schüler der lateinischen Schulen insgemein keine Kinder nothdürftiger Landleute, Hand- werker und Tagelöhner mehr sind, welche, so zu sprechen, von der Hand in den Mund leben, und deren Söhne das Erbtheil ihrer Geschwister bei dem oft so unnützen, Besuche der Schulen verzehren; sondern es werden Kinder solcher Eltern seyn, welche, obne sich zu erschöpfen, ein mässiges Schulgeld bezahlen können. Jeder dieser Söhne, wird also, ohne seinen und der Seinigen Nachtheil monatlich 1 fl. 45 kr. entrichten können.

2. Schulbücher.§ 238. Der zweete Gegenstand dieses Abschnittes ist die Einrichtung der Schul- bücher. Wessen Innhaltes diese seyn müssen, ist schon oben an seinen behörigen Stellen erwiesen worden. Der kleine und grosse Katechismus ist das erste; sodann folgen die Vor- schriften zum Nachschreiben, die deutsche Grammatik u. s. W. Was den Katechismus betrift, so muss der Plan dazu entworfen, nachhin einem einsichtlichen Geistlichen die Ausfürung desselben anvertraut; hierauf aber, ehe er zum Drucke gegeben wird, abermal, in Rück- sicht der Reinigket des Deutschen und Schönheit derSchreibart, deren die Glaubenslehre am würdigsten ist, von einem andern durchgegangen werden. Die Compilation der übrigen Bücher wird durch jenen besorgt, welchem die Anfürung der, in der Akademie zu bildenden Kandidaten aufgetragen wird. An hierzu dienlichen Schriften fehlt es nicht im geringsten. Und übrigens ist es genug, wenn diese Schulbücher nur immer in dem Masse nach und nach gefertigt erscheinen, in welchem die Jugend in den Jahren und in den Schulstuffen steiget. In Ansehung der Unkosten, welche auf das Papier und den Druck verwendet werden müssen, ist zwar schon zu glauben, dass sich Verleger finden würden, welche das privilegium, diese des Debites versicherte Schulbücher autflegen zu dürfen, vielleicht theuer erkauften, und also dem kurfürstlichen Ararium diese Auslage ersparten. Allein bei genauerer Erwägung der Sache scheint es wirklich vortheilhafter zu seyn, den Nutzen dieser Unternehmung mit keinem Verleger zu theilen. Die Bezahlung des Privilegiums und alle andere Ausgaben wird sich der Verleger, und muss auch unfehlbar, durch Erhöhung des Preises der Schulbücher, noch neben dem darin zu suchenden Gewinnste, wieder ersetzen. Gleichwohl aber sollen, aus leicht begreiflichen, zweckmässigen, Ur- sachen, diese Bücher der Jugend in einem sehr wohlfeilen Preise erlassen werden; und also möchte es dem kurfärstl. Krarium weit vorträglicher seyn, alle hierzu erfoderlichen Auslagen selbst zu entrichten, den Verlag selbst zu besorgen, und nur für den Verkauf einen Bürger von Bewährter Redlichkeit, gegen gewisse Percent anzustellen, welcher, wenn er ein Buch- binder wäre, diesem Handlungsgeschäfte um so leichter vorstehen, und, in Ansehung seines provision-Erwerbes zugleich die Bücher um so wohlfeiler und dauerhafter binden könnte und müsste. Damit er aber im Preise der Schulbücher niemand zu übernehmen vermöchte: so würde, auf Befehl des kurfürstl. Krariums, der Wert eines jeden Buches unter desselben Titel gesetzt. Hierdurch wird nicht nur das Höchste Ararium seines Vorschusses entschädigt, son- dern über diess der Schulkasse überhaupt eine solche Gründung verschaffet, dass in der Folge noch mehr erhebliche Einrichtungen und dem ganzen Werke eine grössere Vollkommenheit gebende Veranstaltungen getroffen werden können.

3. Schulhauser.§ 239. Endlich trift die Reihe der Nothwendigkeiten die Schulhäuser. Mit diesen sind nun aber Stadt und Land hinreichend versehen. Insbesondere aber sind die hiesigen öffent- lichen Schulen vom Kurfürsten Johann Suikard auf kurfürstl. Kameralkosten erbaut worden.