arme Kandidaten(und andere werden sich bei gegenwärtigem Zeitpunkte wohl noch nicht zum Schulmeister-Dienste verstehen) eine jährliche Unterhaltungssteuer auswerfen wollte, weil sonst diese, da sie ihren täglichen Unterhalt und Hauszins durch privatlehren in den Bürgers- häusern verdienen müssen, kaum einige Stunden zum Besuche der Akademie anwenden können. — Debrigens würden zum Versammlungsorte des Direktors und der Kandidaten einige Zimmer irgend eines öffentlichen Gebäudes angewiesen.
§ 235. Die Unterhaltung der künftigen Landschuhlmeister ist(und zwar in besonderm Beträchte, dass der Kirchendienst von deren Bedienung gesondert werden solle) mit etwas mehreren Schwierigkeiten verbunden.— Weniger als 300 fl kann wohl keinem zugedacht werden, bevorab, wenn sie als achtungswerte Leute(für welche sie auch von den Landbeamten, besser als bisher, gehalten werden sollen) in dem Publikum erscheinen, und hauptsächlich von jenen Eigenschaften seyn sollen, welche dieser Entwurf ihnen beilegt. Hieraus erwächst nun reilich in Rücksicht des ganzen Kurstantes eine beträchtliche Summe. Auf Kurfürstlichen Höchsten Befehl werden wirklich, über den gegenwärtigen Besoldungs-Ertrag der Schulmeister auf dem Lande, die Nachrichten eingezogen. Reichen solche nicht zu, den obigen Gebalt à 300 fl. zu bestreiten, so bleibt nichts anderes übrig, als die Erhöhung des Schulgeldes. In manchen Gegenden werden sich auch vielleicht einige Dorfschaften miteinander verbinden und unter einen Schulhalter anweisen lassen. Es liegt jedem Vater so viel an einem guten Unter- richte seiner Kinder, dass es allerdings billig ist, dass er verhältnissmässige Beiträge leiste.— Noch zur Zeit wenigstens(es sey dann, dass andere Quellen eröffnet würden) ist kein anderes Mittel vorhanden, den so hochangelegenen Gegenstand des Schulwesens zu unterstützen.
§ 236. Die Real-Schullehrer und Lehrerinnen, deren, wenn die Schule einmal durch alle Stuffen des jugendlichen Alters bestellet und im Fortgange sind, etliche und zwanzig seyn werden, erfodern freilich auch zu ihrem Unterhalte jährlich eine beträchtliche Summe. Diese könnte aber in zween Theile gesondert, und die eine Helfte von dem kurfürstlichen Ararium, die andere hingegen von den Eltern der Schulkinder getragen werden. Das kurfürstl. Ararium hat Mittel genug in Händen, diese Helfte, belief sie sich auch auf 5000 fl. nach Erheischung der offenbaren Noth und Billigkeit, aus ergiebigen Quellen zu schöpfen. Die andere Helfte aber entstände aus den Schulgeldern, welche bei 800 Kindern, woraus die männliche und weibliche Realschulen bestehen, ein Hinreichendes ertragen können, wenn das Schulkind monatlich nur 25 kr. oder jährlich 5 fl. entrichtet.
§ 237. Die Lehrer bei den Mittelschulen verdienen einen besseren Gehalt, als jene der Real- schulen, weil derselben Lehren manigfaltiger und tiefer, als die Real-Unterweisungen sind. Hiedurch wird zugleich eine nützliche Beeiferung unter den Land-, Real- und Mittelschullehrern zu dem Entzwecke erreichet, dass sich die Landschulmeister durch ihren Fleiss zur Stelle des Realschulamtes, und die Reallehrer zur Mittelschule zu gelangen bestreben.— Es werden also die 12 Lehrer der Mittelschule beiläufig 6000 fl. erfodern, und der geringste etwa mit 400, der beste aber mit 700 fl. zu besolden seyn. Die Bestreitung dieses jährlichen Unter- haltes kömmt abermal den Eltern der Schüler zu; es möchte dann seyn, dass das kurfürstl. Krarium über gewisse besondere Fonds anders disponiren, und solche den gegenwärtigen Schulen zuwenden wollte.— Das erste fällt um so unbedenklicher, da auch die dermaligen Jesuiten-Schulen nichts weniger als freye Schulen sind, sondern, wenn man die Neu- jahrsgeschenke, die Sodalitätsgelder, die Erkenntlichkeiten am Ende des Studierjahres, die


