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§ 240. Um nichts ausser Acht zu lassen, was die Dauer und Erkebung dieses grossen Berichte dar Unternehmens befördern kann: so verdient noch zum Schlusse angemerket zu werden, von Sehulaufseher- welch grosser Wichtigkeit es in allen wohlgeordneten Staaten seyn müsse, dass der Landes- herr das Genie seiner Unterthanen, und wozu von vorzüglich fähigen Köpfen ein jeder am nützlichsten zu bestimmen sey, genau und zuverlässig kennen lerne. Und zu diesem Endzwecke möchte das wirksamste Mittel in einer kurfürstlichen Verordnung bestehen, dass die Schulaufseher järlich einen wahrbaften und pflichtmässigen Bericht an eine niederzusetzende Oberschulkommission zu erstatten hätten, worinn sowohl a) die Talente, der Fleiss, und das übrige Betragen der Schullehrer, als b) die bei jedem einzelnen Subjekte der Jugend sich etwa zeigenden vorzüglichen Gaben und Fähigkeiten angemerket wären; welches dann insbesondere c) bei der Real- und Mittelschule um so sorgfältiger, und ohne alle, in den Gymnasien sonst übliche, Testimonial-Zweydeutigkeiten, geschehen müsste, weil diese nicht nur überhaupt für die vornehmste Pflanzschule der künftig brauchbarsten Glieder des gemeinen Weesens zu achten sind, sondern hier hauptsächlich der Bedacht zu nehmen ist, dass keinen untauglichen Leuten der Übergang zu den Universitäten gestattet werde.
§ 241. Und dieses sind die, im Eingange versprochenen gehorsamsten Vorschläge Bedeutung zu einer allgemeinen Verbesserung des Unterrichtes der Jugend. Der Koner. Landmann findet darinne die Sorge für die Unterweisung seiner Kinder so, wie es die länd- liche Lebensart, und die damit verbundene Nahrungsgeschäfte verlangen. Auch der Bürger und Handwerker wird sich versichert halten können, fähige Gehilfen und Nachfolger seines Gewerbes zu sehen. Und also öffnet sich auch dem Gelehrten die angenehmste Bahne zum Tempel der Wissenschaften, welchen er seine Abkömmlinge(sum Nutzen des Staates, als dem einzigen Endzwecke aller erdenklichen Lehre) zu widmen gedenkt. Endlich muss das ganze Band der bürgerlichen Gesellschaft bei den Verbesserungen nothwendig gewinnen, die jeder Stand, woraus es zusammengesetzt ist, erhält. Was nun noch übrig ist, besteht in dem aufrichtigen Wunsche, dass der gegenwärtige Entwurf geprüfet, dessen Mängel gebessert, von anderen übertroffen, und dessen Absicht darinn erfüllet werden möge, das Schulweesen in dem Hohen Kurfürstentum Mainz nach Kräften auf den möglichsten Grad jener Vollkommenheit zu befördern, welche das weesentliche Glück der Staaten und jedes einzelnen Menschen begründet.


