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§ 228. Die Haupterfodernisse sind eigentlich dreyfach: a) Schullehrer, b) Schulbücher, c) Schulhäuser.
§ 229. In Betrachte des ersten Gegenstandes thun sich abermal zween erhebliche Punkten 1. Lehrer. hervor: der erste wo tüchtige Schullehrer herzunehmen, und der andere wovon sie zu. Tarbuns unterhalten seyen. Bei dem ersten wird das Erfodernis nothwendig dreyfach, da der Schulen bekanntlich dreyerlei sind. Die Land- und Stadtschulen, die Realschule und sogenannte Mittelschule brauchen jede ihre besonderen Lehrer. Die Landschulen, und jene, die sich in den Städten, in jeder Pfarrei, befinden, sind wirklich damit versehen. Es lässt sich aber eben so wenig daran gedenken, alle diese Männer auf einmal abzuschaffen, als es unthunlich ist, die erledigten Stellen, gleich itzt, mit gutem Erfolge wieder mit anderen zu besetzen. Und für Real- und Mittelschulen, welche einer ziemlichen Anzahl nach dem gegenwärtigen Entwurfe geübter Lehrer bedärfen, wäre es äusserst beschwerlich, solche auf der Stelle zu verschaffen.— Nebst diesem sind die Stuffen des hier entworfenen Unter- richtes einander also untergeordnet, und eine auf die andere gegründet, dass es nicht möglich ist, mit sämtlichen Schultheilen, und der ganzen studirenden Jugend auf einmal anzufangen, so wenig, als es möglich ist, einen verödeten Wald auf einmal in Schläge zu theilen, deren einer den andern um ein Jahr im Wachstum übertreffen solle.
§ 230. Die Sache vereiniget sich also auf 2 Hauptpunkten: a) Es bestrebe sich die Obrigkeit ohne Verweilen, so viele tüchtige Schullehrer zusammen zu bringen, als nach Er- fodernis der Umstände nothwendig sind. b) Man fange alsogleich mit der ersten Stuffe der mannlichen und weiblichen Real-, sodann der Mittelschule an, und weise in die erstere die sämtliche Stadtjugend, die nach vorgegangener kluger Prüfung etwa im 8ten oder gten Jahre, eines solchen Unterrichtes fähig ist, und in die andere die Knaben, welche den Studien obliegen sollen, und im Alter zwischen 12 und 14 Jahren stehen.
§ 231. Tüchtige Schuhllehrer können aber ohne besondere obrigkeitliche Anstalten nicht zusammen gebracht werden. Und unter diesen kann keine von besseren Wirkungen seyn, als die Anlage einer Akademie für den Unterricht neuer Schullehrer. Es ist wirklich kein anderes Mittel übrig, als die Werkzeuge selbst zu schmieden, mit welchen die künftige verbesserte Arbeit getrieben werden soll. In solch einer Pflanzschule künftiger Lehrer können, in eines Jahres Frist, aus jungen fähigen Leuten, welche in den humanioribus (so viel als es das Fatum bis daher gestattet) schon etwas bewandert sind, nützliche Schul- männer gebildet werden. Nur leidet es noch diese Beschränkung, dass man keinen jungen Leuten, so viel sich deren auch melden möchten, den Zutritt in die Akademie erlaube, ehe nicht zuvor eines jeden Eigenschaften und Fähigkeiten durch verschiedene kurze Versuche geprüfet, und in wie weit sich eine praktische Philosophie(welche eigentlich die Seele des Schulamtes ist) demselben einflössen lasse, erforschet worden. Mislingt, bei gleichgiltig, oder im ersten Eifer, dahin gewälten Subjekten, der erste Schritt: so wird sowohl bei dem Publikum, als bei den Lehrern dieser Kandidaten, nichts von dem erfolgen, was den Muth zu diesem schweren, aber ebenso edlen Unternehmen vergrössern kann.— Geist oder Talent können von Menschen in Menschen nur erwecket und gebildet, aber eben so wenig als die wichtige Gabe der Lehren— Mittheilung(donum communicandi) einer gut vernehm- lichen Stimme, einer reinen Aussprache, und deutlichen Vortrages(ohne welche überall kein öffentlicher Lehrer bestehen kann) eingeprägt werden.— Hat man sich aber in der Wahl dieser unentbehrlichen Vorsicht bedienet: haben die Lehrer der Akademie die Pflicht ihres Amtes erfüllt, und die Kandidaten auch ihrer Seits das Gleiche gethan: so


