Schulbücher und sonstige Lehrmittel.
Voraussicht- liche Schüler- zahl.
Zahl der Lehrstunden.
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sehen kann. Sie sind: das Christentum nebst den Pflichten eines rechtschaffenen Mitgliedes des gemeinen Weesens im Stande der Gelehrten; die deutsche lateinische, französische und grichische Sprache nach der praktischen nnd darauf folgenden theoretischen Methode, nebst den klassischen Schriftstellern und Ubungen in der Schreibart; die Erdbeschreibung mit der dazu gehörenden Vorbereitung, die geistliche und weltliche Geschichte der alten und der neueren Zeiten, besonders des deutschen Reiches mit dem Bezuge auf dessen Staatsrecht; alle mathematische Wissen- schaften: als Rechenkunst, Geometrie, Mechanik, Optik, Astronomie, Baukunst; die Land- und Stadtwirtschaft nebst der Handlungswissenschaft; die Natur- und Sittenlehre, nebst gründlichen und manigfaltigen Vorbe- reitungen zur eigentlichen Phylosophie; endlich die schönen Wissen- schaften, und insbesondere die Redekunst und Dichtkunst. Es wird kein allzutiefes Nachforschen erfodert, um zu erkennen, dass diese sämtliche Wissenschaften Glieder einer Kette, und im genauesten Zusammenhange miteinander verknüpft sind.
§ 220. Es ward oben um den gegenwärtigen Entwurf desto bestimmter ordnen zu können, der Zeitpunkt festgesetzet, nach welchem die Schüler, beiläufig nach dem Schlusse des 12ten Jahres, bis zum Schlusse des 18ten, in den Mittel-Schulen bleiben sollen. Die Eintheilung wird zeigen, dass sie zu dem beschriebenen Unterrichte der Jugend, bei Beobachtung guter Ordnung und wirtschaftlicher Benutzung ihrer Stunden und Tage, hin- reichend sind.
§ 221. Die zur Erlernung dieser Wissenschaften erfoderlichen Schulbücher und andere Hilfsmittel sind folgende: a) Der grosse Katechismus in lateinischer Sprache, und die demselben beigefügten Sittenlehre. b) die Vorschriften zum Schreiben, Deutsch und Latein. c) eine deutsche Grammatik. d) eine Sammlung von deutschen Briefen. e) Sammlung deutscher klassischer Schriftsteller. f) lateinische Grammatik und Wörterbuch. g) Sammlung lateinischer Briefe. h) Sammlung der lateinischen klassischen Schriftsteller. i) französische Grammatik und Wörter- buch. k) Sammlung tranzösischer Briefe. 1) Sammlung französischer klassischer Schriftsteller. m) Griechische Grammatik und Wörterbuch. n) Einige griechische Bücher. 0) Erdbeschreibung und Landcharten nebst einer geographischen Erdkugel. p) Geistliche und weltliche Geschichte aller Zeiten samt Landcharten. q) Mathematische Lehrbücher, samt geographischen Werkzeugen, und einer Himmelskugel für die Astronomie. r) Anweisung zur Landwirtschaft, Stadtwirtschaft. und s) Handlungswissenschaft. t) einige praktisch phylosophische Schriftsteller. u) Anweisung zu den schönen Wissenschaften. w) einige Maschinen und Modelle.
§ 222. Die eingegangenen Berichte erweisen, dass sich dermalen in den Jesuitenschulen dahier, mit Ausschlusse der Theologen, überhaupt 456 Köpfe befinden. Unter diesen sind von dem Bauernstande 194, und von dem Bürgernstande 167, von beiden also eine Summe von 361 begriffen. Da nun gemäss den oben beigebrachten Grundsätzen, die Bauern- söhne insgemein gar nicht, und jene der Bürger auch nicht ohne Bedingnis zu den Studien gelassen werden sollen: so fallen von den obigen 456, gewiss 300 hinweg. Gleichwohl aber mag zugegeben werden, es bleibe die Zahl der Jünglinge in den öffentlichen Schulen auf 300 stehen: so würden diese aus ungefähr 12 gleichen Theilen(von 12 bis 18 Jahren nemlich) bestehen, und also für jede Disciplin beiläuſig 25 Köpfe ausmachen, welche nach der be- stimmten Methode, ohne grosse Schwierigkeit von einem Schullehrer übersehen werden können.
§ 223. Jeder Schüler empfängt täglich 4 Stunden lang(mit Ansschlusse der Zeit des Kirchenbesuches) eine anhaltende Schullehre; wozu also, da 12 Theile der Schulkinder sind,


