13
Bollwerke, Kortinen etc. Gräben, Ravelins etc. Beide Theile der Baukunst werden in einer zusammenhängenden Lehrart den Schülern bekannt gemachet, und immer der Gegenstand der Lehre an wirklichen Stadt und Festungsgebäuden, wozu man stets Gelegenheit hat, erkläret. Das Lehrbuch des Wolfs dienet auch hier zur Richtschnur, und die Sammlung einiger Kupferstiche und Modelle zur Erläuterung dessen, was etwa, aus Abgang der Gelegen- heit, in der Natur nicht gesehen werden kann. Hiemit beschliesset sich also der Lauf der mathematischen Wissenschaften mit der noch übrigen Anmerkung, dass alle derselben Theile, wegen öfterer Beschwerlichkeit der Beweise, und den vielen vorkommenden Kunstwörtern, in deutscher Sprache gelehret werden sollen.
§ 193. Die Land und Stadtwirtschaft nebst der Handlungs-Kunde behaupten s. Land. und für sich in den Mittelschulen eine nothwendige Rolle, damit der Raum der Schuljahre mit„ Suucls nichts als nützlichen Kenntnissen erfüllet werde. Nach jenem, was hievon in der Realschule nebst Handels- angeführet worden, geht die Jugend in ihrer Vorbereitung, zu den Mittelschulen über. Mit issenschaft. Hilfe eines für derselben Begriff ferner eingerichteten Lehrbuches wird jede dieser Wissen- schaften also abgehandelt, das hier abermal die dazu gehörenden Werke der Natur selbst unter die Augen gelegt, die Lehren soviel möglich, an der Sache selbst erkläret, und also immer nach dem festgesetzten natürlichen Wege verfahren wird. Die Gegenstände dieser Lehre sind nun jene Grundsätze, wonach sich a) der Landmann, b) der Bürger, und c) der Handelsmann, jeder in seiner Handthierung und seinem Gewerbe beträgt. Dem Lehrer der französischen Sprachen könnte aufgegeben werden, meistens solche Bücher, welche in die itzt erwänte Wissenschaft einschlagen, und woran es in Frankreich ohnehin nicht fehlet. mit seinen Schülern zu lesen, und aus solchen zu übersetzen. Den Gründen der Handlungswissenschaften werden endlich die Hauptbegriffe aus der Münzwissenschaft, welche an sich ganz einfach und leicht zu fassen sind, beigefüget.
§ 194. Die Phylosophie, deren unbegränzter Umfang den wichtigsten Theil aller, vnilesophie schon erwänten und nach folgenden Wissenschaften enthält, wäre nuu freilich ein Gegenstand, dle beandener von dem es zu wünschen, dass er unmittelbar, als ein besonderes Studium betrachtet, eegenstand nach den bereits gelehrten Wissenschaften, in den Mittelschulen, mit würdiger Gründlichkeit, Aisfe elen bearbeitet werden könnte. Es lässt sich kaum ein Dichter, viel weniger ein Redner denken, der nicht keaienst. das nicht ist und weis, was Phylosophen sind und wissen. Und dennoch eine, noch so unab- gereifte, in den praktischen Kenntnissen der Welt, ungeachtet all ihrer Schulgelehrtheit, uner- fahrene Jugend in die tiefen Betrachtungen der Weltweisheit einzufüren, scheinet ein Unter- nehmen zu seyn, das mit keinen grossen Hoffnungen schmeichelt. Gleichwohl sollen aber Poesie und Redekunst, insoweit die erste den Geschmacèk bildet, und die andere einem Gelehrten ganz unentbehrlich ist, beinebens aber keine von beiden auf Akademien ge- trieben wird. nothwendig in den Mittelschulen gelehret werden. Es belohnet sich allerdings der Mühe, zu Hebung dieser Schwierigkeiten, Mittelwege zu suchen.
§ 195. Es ist hier wenigstens mit den äussersten Zügen zu beschreiben, was Weltweis- heit sey. In der weitläufigsten. bei den alten gewöhnlichen, Bedeutung des Wortes ist die Phylosophie eine, auf Erfahrung und Beobachtung gegründete Wissenschaft aller gött- lichen und menschlichen Dinge, insofern sie in die Emnpfindung fallen, und von der Vernunft untersucht werden können.
§ 196. Nach einer bestimmteren Bedeutung ist die Weltweiseit eine, auf Erfahrung und Beobachtung gegründete Erforschung des Menschen nach seiner Natur, nach allen seinen Verhältnissen, nach allen seinen Entwickelungen und Zuständen.


