4. Griechisch.
5. Geographie.
6. Geschichte.
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§ 176. Die griechische Sprache ist unstreitig für die Ursprache der Gelehr- ten zu halten. Die berümtesten Theologen, Rechtsgelehrten und Arzte des 16ten, 17ten, und selbst noch unseres Jahrhundertes waren in dieser Sprache der Musen geübet. Sie muss also auch nothwendig in den Mittelschulen gelehret werden. Da es aber immer schwer halten dürfte, einen Lehrer zu finden, welcher die Fertigkeit der Aussprache besässe, und dessen man sich in diesen Schulen bedienen könnte, so ist es nur darauf angesehen, dass die Schüler diese Sprache klar verstehen und schreiben lernen, welches dann gleich, ohne andere Vorbereitungen, nach den Reglen, mit Hilfe eines Wörterbuches und einiger der besten griechischen Schrift- steller, geschehen muss.
§ 177. Die Erdbeschreibung ist jene nothwendige Wissenschaft, ohne welche weder in der Geschichtskunde, noch in dem Staatsrechte, und den Kenntnissen der Handelschatt, fort- gegangen werden kann. Sie ist also einem Studierenden um so unentbehrlicher, je ausgear- beiteter in allen Theilen seine Einsichten seyen sollten. Der berühmte Büsching hat nun, sowohl durch seine Vorbereitung, als durch seine grosse und kleine Erdbeschreibung, Gelegen- heit genug an Handen gegeben, diese so nützliche als reizende Wissenschaft den Lehrbegierigen beizubringen. Eine Sammlung guter Landcharten ist dazu allerdings vonnõthen, und die Methode bestehet darin, dass man den Anfängern erstlich nur die Hauptabsonde- rungen der Welttheile und Länder. sodann die merkwürdigsten Flüsse etc. zeige; hierauf zu den besonderen Abtheilungen schreite, die Staatsverfassung(insoferne sie so jungen Leuten interes- sant und fasslich gemacht werden kann) erkläre, die natürlichen Vortheile und Mängel bemerke endlich auch das politische und Handlungs-Interesse erläutere; hingegen aber das Gedächtnis der Schüler mit der unendlichen Menge kleiner, ruhmloser Städte und Dörfer ja nicht beschwere. Man lasse zuweilen die Lehrlinge; ohne wirkliches Vorbild, einige Grenzcharten, bloss nach der memoria locali, zeichnen, hierauf aber aus dem gestochenen Vorbilde(Originalcharte) selbst verbessern. Man mache denselben die Einrichtuug der Landcharten, und wie solche verfertiget werden, begreiflich, und decke also immer den Grund dieser, so, wie jeder anderen Wissenschaft, vollkommen auf.
§ 178. Nun kömmt die Reihe an Erlernung der Geschichte, dieser Lehrerinn der Zeiten und Spiegel der Sitten. Wenn irgend eine Wissenschaft fähig ist, mit der Jugend frühzeitig getrieben zu werden: so ist es unfehlbar diese, welche(in einer guten Verfassung) für den Begriff eben so leicht. als für die den Kindern ohnehin, aus göttlicher Vorsicht, gleichsam in- stinktmässig eingepflanzte Wissbegierde reizend ist. Ein geschickter Lehrer nimmt hiebei den genauen Bedacht, dass von ihm nicht sowohl das Künstliche dieser Wissenschaft, als das Praktische, wie bei der Erdbeschreibung, gelehret werde. Was soll es, wenn der Schüler die Namen aller Regenten, vom Janus an, bis auf Karlo den grossen, nebst der Chronologie, wieviel Jahr und Tage jeder regiert habe, hersagen kann, oder alle Feldzüge und Schlachten sammt der Zahl der Todten und Verwundeten auswendig weiss? Dies heist nicht die Geschichte mit Nutzen zu studieren, sondern sich mit der Schale beschäftigen, und den Kern verlieren. Die Gegenstände, worauf bei der Geschichtskunde und deren Erlernung, gesehen werden muss, sind vielmehr folgende: a) Ist es allerdings vonnõthen, die Geschichte, welche man abgehandelt, in gewisse natürliche Abschnitte, zu theilen, weil hierdurch das Gedächtniss gleich- sam gewisse Ruhepunkte erhält, worauf es sich stützen, und, so zusagen, auf seiner Bahn, die sonst zu lang würde, ausruhen kann. b) Der Lehrer nimmt also einen Theil nach dem anderen vor, bemerket c) die Zahl der Jahre, die jeden dieser Ruhepunke einschliessen, d) die vor- nehmsten Regenten, berümtesten Minister, und andere Personen, die einen wirksamen Einfluss


