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greiflich, und die auf einige Tabellen zu verzeichnenden, syntaxischen Reglen genz geläufig zu machen. 2tens wird es den Schülern durch diese Methode, ohne Kopfmartern, bekannt, was für ein Ding eine sogenannte Grammatik oder Syntax sey. Es ist wirklich gewis, dass sich mancher Knabe die fürchterlichsten Ungeheuer von seinem Schul-Alkoran, dem Syntaxe vor- bilde; und in der That sind die darinn vorkommenden Benennungen vom Nominativus, vom verbo activo, personali und impersonali, vom Supinum, gerundium, relativum, reciprocum und Konsorten, unbestimmt genug, um in der Zirbeldrüse eines Knaben die seltsamsten Beweg- ungen des Erstaunens zu erregen. Diese Phänomene der Sprachwendungen werden nun dem Schüler ganz vertraulich bekannt; Es ergetzet ihn gleichsam die Überzeugung, dass er diese Dinge schon meistens in seiner Muttersprache, ohne Begriff einer Regel, benutzet habe, und er ist nun in keiner Grammatik einer anderen Sprache mehr fremd.
§ 168. Die Erlernung des Gründlichen in der Muttersprache erfodert ferner öftere Ubungen Schrittliche in eigenen Aufsätzen, es seien Briefe, Geschichten u. s. w. Es müssen daher den Schülern hier- Uebungen. von immer gute Muster vorgelegt, ihre Fehler in der Nachahmung mit Sanftmut verbessert; dabei auf die Reglen in der Sprache und dem Rechtschreiben genau gewiesen, und in diesem Theile der Lehre, als in einem der wesentlichsten, auf die ganze künftige Lebenszeit jedem Menschen, ohne Unterschied, nothwendigen Stücke, immerfort an Verbesserung gearbeitet werden. Eine Sache, welche man den Lehrern nicht genug empfehlen kann, wo- rüber die obrigkeitliche Schulaufsicht sorgsam wachen, und, beiden ihr zur Beurteilun g vorkommenden Schritften, keine Gleichgiltigkeit bezeugen, und noch viel weniger dem alten Sprachverderbnisse, welches durch nichts als eine barbarische Zeitepoche authorisiert ist, das Wort fähren muss. Wiewohl ganz ausgemacht ist, dass der grösste Theil der heutigen, so neu scheinenden, Orthographie und Aussprache auf den ältesten und kernhaften Grundsätzen unserer Muttersprache beruhet.
§ 169. Hierbei sind nun zween Gegenstände annoch insbesondere zu betrachten. Diese Rhetortk und sind die Redekunst und Dichtkunst. Der Himmel wolle nicht, dass man hier etwa ver- PFoetik.— stehen möchte, als sollten abermal 13 oder 14jährige Schüler zu grossen Rednern und Dichtern gemacht werden. Es ist nur die Meinung bei Durchlesung deutscher Dichter und Redner a) das Silbenmass, b) die poetische Fabellehren(Mythologie), c) die Gattungen der Gedichte, und d) der Rede, e) die sogenannten Figuren, und endlich f) die Wendungen zu bemerken, deren sich gute Schritsteller bedienen; sämtliches jedoch mit der Warnung, ja nicht die Hand an dergleichen Ausarbeitungen selbst an zu legen, bis Philosophie und Alter die Begriffe er- weitert, und den Verstand gereifet haben.
§ 170. Die lateinische Sprache ist jedem nothwendig, der sich den Studien wid- 2. Latein. met. Sie muss daher in den sogenannten Mittelschulen getrieben werden, dass die Knaben eine ächte, römische Latinität, sowohl zum Sprechen, als, und zwar hauptsächlich, zum Schreiben, nach und nach zu erlernen. Dass nun aber mit den'bisher üblichen lateinischen Rudimenten und dem Syntax nicht angefangen werden kann, erhellet aus den, oben überhaupt zum Grunde gelegten, Sätzen. Statt dessen werden a) die Kinder gleich im ersten Jahre angewiesen täg- lich eine Anzahl lateinischer Wörter, und auch b) kleine lateinische Redensarten, auswendig zu lernen, c) wird also bald mit denselben das Lesen-eines leichten und guten lateinischen Schriftstellers anfangen, solcher von dem Lehrer mündlich verdeutschet, den Schülern der mög- lichste Begriff von Präcision der Ausdrücke, und von der Wahrheit, dass es in keiner Sprache Synonyma gebe, eingeflösset; sodann aber von denselben mit Hilfe eines Wörterbuches schriftlich übersetzet, und; hierbei von dem Lehrer die Wortfügung und die


