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irren. Ganz ausserordentliche Genies, deren die Welt nicht allzuviel zälet, lassen sich nicht unterdrücken, sondern zerreissen alle Bande, worinn man sie leget. Die gelehrte Geschichte zeigt Beispiele hievon, und grosse Genies. die eben nicht so selten erscheinen, als jenes des Neutons, müssen sich, in ihren ersten 15 Jahren, einem scharfen Auge unfehlbar verrathen.— Dem hiesigen Provinzialgeiste fehlt es nicht an einem gaten Geschicke verschiedener Fähig- keiten; es ist ihm lebhafter Witz und Munterkeit eigen, er nimmt leicht alle Kenntnisse an, wenn man ihn nur nicht dort verderben lässt, wo er zum Dienste des Vaterlandes zubereitet werden sollte. Sodann ist es nichts weniger als ein Verlust, wenn manch fähiger Kopf von den Wissenschaften entfernet, und zu Handwerken und Künsten, zum Forstwesen, zum Feld- und Weinbau angewandt wird, welche Theile ohnehin noch, hier zu Lande., von den dicksten Finsternissen bedeckt sind. Das gemeine Wesen wird hieraus mehr Nutzen. als aus der Wissenschaft manches der berümtesten Rechtsgelehrten, zu erwarten haben.
§ 160. Es treten also die Knaben, welche studiren sollen, wenn sie die Lehren Alter der Realschule gefasset haben, aus dieser in die Mittelschulen und bleiben darinnen ger Sohülor⸗ bis etwa zum Schluss des 18 ten oder 19ten Jahres. Sie sind bisher schon in vielen nützlichen Kenntnissen geübet worden, dass ihnen der fernere Unterricht nicht mehr beschwerlich fallen kann, und die Lehrmeister werden nur halbe Mühe haben, sie in der weiteren Lehre voll- kommen zu machen.
§ 161. Diese Schulen sind ebenso wenig, als die Realschulen, in Jahrgänge getheilet. Fachsystem. Ist ein Knabe in dem Fache einer Wissenschaft gegründet: so gebet er, ohne auf die noch zurückstehenden Mitschüler zu warten, zu den anderen über. Es bestehen diese Schulen aus so vielen abgesonderten Lehren und Lehrmeistern, als in der folgenden Beschreibungen erscheinen. Jedem Lehrer pleibt seine Disciplin auf immer zugetheilet, und es gehet alles auf Art der Kollegien, wie es auf Hohen Schulen eingefürt ist.
§ 162. Die Gegenstände der Mittelschulen sind diese: Die Fortsetzung des ausfürlichen Unterrichts- Christentumes und der Sittenlehre, nebst den Pflichten des bürgerlichen und gelehrten tocenstände. Standes; die deutsche Sprache, die lateinische Sprache, die französische und griechische; die Feldbeschreibung, die geistliche und weltliche Geschichte alter und neuerer Völker; die Mathe- mathik in ihrem ganzen Umfange, die Land- und Stadtwirtschaft und die Handlungswissenschaft; eine Art praktischer Philosophie mit Gelegenheit der Dichtkunst und Redekunst, endlich ein kurzer Inbegriff von dem ganzen Zusammenhange der Gelehrtheit. Es ist abermal notwendig, jeden dieser Theile besonders zu betrachten. und was hauptsächlich bei jedem zu merken ist, pünktlich auseinander zu setzen.
§ 163. In den Erkenntnissen des Christentumes, als der ersten und vorzüglichsteni. Religion und Wissenschaft, werden die Schüler nach Anleitung des grossen Katechismus, zu behörigen Siebenlehrs. Stunden ununterbrochen geübet. damit sie in dem Heiligtume des Glaubens den möglichsten Grad der Vollkommenheit, durch Gottes Segen erreichen. Die Pflichten des gesellschaftlichen Lebens, des Unterthanen und Bürgers, sowie die besonderen Pflichten eines künftigen Gelehrten: als z. B. eines Rathes, Seelsorgers, Richters, Landbeamten, Sachwalters etc. werden der Glaubens- lehre beigefüget und der Jugend eingepflanzt.
§ 164. Die Muttsprache erfodert nun die weitere regelmässige Ubung, wie es sich 2. Mutter- dann für einen Studierenden vorzüglich gebühret. Nicht nur, dass auf die reine Mundart sprache künftighin strenge gehalten wird: so ist auch jetzt(bei dem Besuche der Mittelschulen) der eigentliche Zeitpunkt, die Regeln der deutschen Sprache in einem Zusammenhange vorzunehmen, das ist, die deutsche Grammatik den Schülern zu erklären.


