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Die Tugend, durch Arbeit und Bemühung, autf erlaubte Weise, Vermögen zu erwerben, solches zu erhalten, vernünftig zu geniessen und mitzutheilen, oder Fleiss, Sparsamkeit und Freigebigkeit müssen hier in deutlichsten Beschreibungen, nach ihrem ganzen Wesen und allen ihren, auf das Beste jedes Menschen und der Gesellschaft wirkenden Beziehungen, nicht nur mündlich erkläret, sondern durch Beispiele und Übungen erläutert werden Jenes, das oben von der Landwirtschaft vorgekommen, wird in der Realschule auf gleiche Art bei- gebracht, nur dass ihm ein kurzer Begriff der Stadt- und Nahrungsgeschäfte beigesetzt wird. Und so wird dann der Uebergang, von den ländlichen Verrichtungen zu den Geschäften der Städte, gezeiget. Städte sollen eigentlich die geschickt angelegten Mittelpunkte seyn, worinn das platte Land seine rohe Produkten für bares Geld absetzen, und die nöthigen fabrizierten Waaren ankaufen kann. Die städtische eigentliche Nahrung bestehet also in Verarbeitun g der rohen Erzeugnisse und in dem Handel. Die erste dieser zwoen Vorrichtungen hat die Zünfte, Innungen, Fabriken, Manufakturen und dergleichen nachgezogen. Von diesem allem muss also in der Realschule Nachricht gegeben, und insbesondere von den billigen und vernünftigen Zunftgesetzen(soviel oder wenig deren sind) eben sowohl, als von der- selben offenbaren Missbräuchen gehandelt, und das Lächerliche, das noch dazu öfters auch schädlich ist, gezeiget werden. Hierauf tritt das Handlungswesen als der letzte Gegenstand ein. Es ist aber nothwendig, der Jugend die ächte Beschaffenheit einer, für den Staat nütz- lichen, Handelschaft fasslich zu machen, damit sie ja nicht in den so gemeine Irrwahn gerathe, eine jede Art von Kauf und Verkauf für ein gutes Commerzium anzusehen. Der Unterschied zwischen Aktiv, passiv, und Transit-Handel muss wohl zum Grunde gelegt, und er- wiesen werden, dass der Handel mit eigenen, im Lande gezogenen, oder wenn der Rohstoff (Materiale) darinn nicht zu haben ist, mit verarbeiteten Gütern, die wahre, dem Staate nützliche, Handelschaft, und also jeder Bürger verbunden sey, sich einer solchen vorzüg- lich zu befleissen. Man gehe sodann die Haupt- und Landesprodukte durch; zeige den Bezug des Vaterlandes auf andere Länder, den Vortheil der Flüsse, die Haupt-Commerzialstrassen etc.
Man betrachte das allgemeine deutsche Commerzium nach obigen Gründen, und be- merke den Antheil, welchen das Vaterland daran hat. Je dunkler die Begriffe von der wahren Handelschaft, und dem Massstabe, nach welchem solche abgemessen werden muss, annoch sind, desto mehreren Fleiss hat der Lehrer anzuwenden, sie deutlich auseinander zu setzen, und sie, in einem Zusammenhange klarer Grundsätze, den Schülern einzuprägen.
§ 130. Endlich kömmt die Reihe an ein allgemeines historisches Kenntnis, sonderbar der Geschichte des Vaterlandes. Es ist hier noch nicht der Ort, weder die Absicht, sich über den Nutzen der Geschichte zu ergiessen, und von der Weise zu handeln, nach der sie gelernet werden muss. Der künftige Bürger soll nur nicht ganz unbekannt in den ver- gangenen Zeiten seyn, und nicht ganz unwissend in dem Schicksale seines Vaterlandes Doch ist es nöthig, die Sache so kurz als möglich zu fassen. Bei dem vollständigen Katechismus kommen die Abschnitte der alttestamentalischen geistlichen Geschichte nothwendig vor. Von Christi Geburt an wird es genug seyn, die Hauptepochen der grossen Wanderung der Völker, des in Deutschland eingeführten Christenthumes, und des grossen Zwischenreiches zu berühren; bei alle diesem aber die 4 Haupt-Charten der Welttheile mit vorzunehmen, um das geographische und historische Kenntnis mit einander zu verbinden. Die besondere mainzische Geschichte wird in die Zeiten der Bischöffe, Erzbischöffe und Kur- fürten getheilet, und daraus das Wesentliche, nach der Anleitung eines Johannes und Gudenus kurz und richtig gelehret.
12. Geschichte.


