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2 (1898) Von den Dorfschulen und Leseschulen in den Städten
Entstehung
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ganz ein Fremdling zu seyn. Der künftige Handwerker und Handelsmann aber(welche Beyde ohnehin den grössten Theil der Real-Schüler ausmachen) müssen die Werke der göttlichen Schöpfung noch von einer anderen Seite beschauen. Alles was der Handwerksmann ver- arbeitet, und womit der Handelsmann sein Gewerb treibet, kömmt aus einem der drey Reiche der Natur, oder ist aus diesen zusammengesetzt. In der Realschule müssen also a) nebst dem allgemeinen Unterrichte von natürlichen Dingen(wozu der für die Landschulen gefertigte Entwurf dienen kann) auch b) physikalische Experimente angestellt werden, um 2. B. den Druck der Luft, die Gewalt des Wassers, die Wirkungen des Feuers wohl begreiflich zu machen, worauf, bei manchem Handwerke, die Sache ankömmt, und welche, in der Jugend unternommene Versuche und Erscheinungen bei reiferen Jahren das Nachdenken zur Erfind- samkeit schärfen, und zum grossen Nutzen des Staates, auch aus Handwerkern Künstler machen; wie dann Frankreich und Engelland deren in der Menge besitzen. c) Nach dieser Grundlage würden die sämtlichen Benutzungen der Natur annoch besonders durchgegangen. und z. B. ltens Bei dem Golde und Silber, das Goldschlagen, Gold- spinnen, Goldschmiden etc., 2tens Bei dem Eisen, das Schmiden, die Schlosser- und Spengler-Arbeit, das Waffenschmiden etc., 3tens Bei Untersuchung der Bestand- theile des Glases, das Glasmachen, Spiegelmachen, Glasschleifen, Zubereitung der Fern- gläser etc., 4tens Bei den Steinen, das Mauern. die Steinmetzen-Arbeit, das Blatten- schneiden etc., 5tens Bei dem Thierreiche, und sonderbar bei der Betrachtung des Nutzens der Häute, das Gerben, Korduanmachen, die Beutler- und Schuster-Arbeit: 6tens Bei der Wolle, das Wollenkämmen, Wollenspinnen, Weben, Hutmachen; 7tens Bei dem Leinen, das Leinweben, Tuchmachen; S8tens Bei der Seide, das Seidenspinnen, Weben usw., bei anderen Erzeugnissen der Natur, die davon abhängenden Handwerke und Künste in Betrachtung gezogen. Hiebei würden nun mit der Realschuljugend die Werkstätte der er- wänten Handwerker öfter besucht, nun in der Ausübung selbst mit Augen anzusehen, was in der Schule theoretisch gelehrt wird.

§ 127. Auf diese Klasse der natürlichen Kenntnisse folget die Kunst- und Maschinen- klasse. Hier ist es nicht minder ertoderlich, Theorie und Ausübung miteinander zu verbinden. Die nothwendigsten Grundsätze der Mechanik werden zwar hiebei vorgetragen, zugleich aber deren Anwendung bei verschiedenen Maschinen und Kunstwerken, als Werkstühlen, Uhren. Handmühlen, Wassermühlen, Wasserkünsten, Eisenhammern etc. entweder in der Natur selbst, oder in tauglichen Kupferstichen, oder, wenn es die Unkosten leiden, in kleinen holzernen Modellen gezeiget, und hiermit immer der Verstand durch die Augen, und durch die Sache selbst belehret.

§ 128. Zu all diesem kömmt nun die Bauklasse, wo von der Anlage und Festigkeit der Gebäude, von allen Gattungen der Materialien, von Wohnhäusern, Kellern. Ställen, Bronnen, von Rissen, Bauverträgen(Akorden) etc. das Notwendige abgehandelt, und durch den Augenschein selbst, bei den ohnehin in Städten immer vorgehenden Bauwerken, dar- gethan wird.

§ 129. Dieses Vorausgesetzt, so wird itzo die Wirtschaft- und Handlungs-Klasse in der

9. Kunst- und Maschinen- klasse.

10. Bauklasse.

11. Wirtschaft-

Ordnung betroffen. Die Reglen einer vorsichtigen und ordentlichen Haushaltung nd kanclungs.

müssen jedem künftigen Bürger, von Jugend auf, eingepräget werden. Die Pflichten der Herr- schaft gegen Diener und Mägde, und desgleichen dieser Personen gegen die Herrschaft; die Pflichten des Hausvaters, der Kinder etc. kommen hier in besondere Betrachtung. Der End- zweck aller muss auf die allgemeine Staats- und Privathauswirtschaft gerichtet seyn.

klasse.