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2 (1898) Von den Dorfschulen und Leseschulen in den Städten
Entstehung
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5. Rechnen.

6. Zeichnen.

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also die Kinder ihre Aufgabe oder ihre Gedanken mit eigenen Worten wohl vorzutragen wissen(wozu sie die Lehrer immerfort anzuhalten haben) so sind sie auch ohne weiteres im Stande einen Brief. über jede ihrem Alter und ihren Begriffen angemessene Sache, zu schreiben. Man giebt ihnen dazu willkürlichen Stoff, zeiget ihnen die Fehler mit Gelassen- heit, lässt sie beinebens immer gute Muster, nach Art der stockhausischen Briefe, lesen, und an den oft zu wiederholenden Grundsatz gedenken: Schreibet, wie ihr redet, wenn ihr rein zu reden wisset, nur vermeidet alle niedrige Ausdrücke.

§ 123. Die Anweisung zum Rechnen und das dazu gehörende Rechnungsbüchlein ist bei den Landschulen zwar schon vorgekommen; doch muss auch diese Wissenschaft bei den Realschülern weiter fortgesetzt, fleissiger geübet, und ihr auch die Regula de tri beigefügt werden. Das Rechnungsbüchlein bekömmt daher einige Zusätze, welchen das sogenannte grosse Einmal Eins beigedruckt wird.

§ 124. Der Gebrauch des Zirkels und Lineales, in Absicht auf eine allgemeine An- weisung zum Zeichnen, sind den Realschulen unumgänglich notwendig, da fast alle Hand- werker dessen bedürfen, und es keinem Schüler schädlich, sondern vielmehr jedem bei seiner künftigen Bestimmung nützlich und angenehm seyn kann, sich damit bekannt gemachet zu haben. Man lehret sie also gleich anfänglich, was Lineal und Zirkel, was ein verjüngter Massstab, was ein Triangel, Viereck, Zirkel, Oval etc. seyen, wie man solche praktisch, ohne Beweise zu füren, mache; wie man Figuren, Blumenwerk, Bäume etc. zeichne. Da diese Arbeiten ohnehin für die Jugend sehr reitzend sind: so hat der Lehrer nicht vieler Beweggründe von nöthen, um sie in diese Ubung zu setzen. Bei Gelegenheit der architek- tonischen und mechanischen Unterweisung fehlet es ohnehin nicht am Stoffe, die Schüler zugleich in den Zeichnungen zu üben, und dadurch die Lehre selbst desto tiefer einzuprägen. Es ist für sich klar, dass hierinn immer ein Lehrer dem andern die Hand reichen, und auch von dem Direktor der Schule darauf gesehen werden muss.

7. Geometrische§ 125. Die geometrische Klasse ſindet, nach diesen Vorbereitungen, ihren

Klasse.

8. Klasse der Naturlehre.

gebührenden Platz. Das Alter der Schüler und die Natur ihrer Fassungskräfte gestatten hier, vernünftiger Weise, noch keine tiefsinnige Entdeckungen abstrakter Wahrheiten. Vielmehr ist zu trachten, dass die ganze Lehre angenehm, leicht und praktisch vorgetragen und mit der Jugend geübet werde. Z. B. was ein Winkel sei; was perpendikulär, horizontal, diagonal, paralel; was eine regulär und irreguläre Figur; wie man einen Winkel messe; wie eine grade Linie, wie man den Abstand eines Ortes vom andern messe etc., was zu diesen Ver- richtungen für Werkzeuge erfoderlich seyen, und wie man sich derselben bediene; wie man ein Viereck, ein Dreyeck, einen Zirkel und ein jedes Feld ausmesse; wie es bei Höhen, Piramiden, Kugeln, Fässern etc. mit dem Messen gehalten werde. Alles dieses wird nun ganz praktisch. an der Sache selbst, und auf dem Felde gewiesen. Die dazu dienenden Figuren werden auf grosse Tafeln gezeichnet, und zum beständigen Gebrauche vor Augen gehalten. Da die Gelegenheiten unzählbar sind, worinn die geometrischen Kenntnisse jedermann sehr vieles nützen können; so ist Zeit und Mühe wohl angewandt, die man denselben in Real- schulen widmet.

§ 126. Die natürliche Geschichte und Naturlehre kann in den Realschulen nicht blos nach jenen allgemeinen Begriftfen erkläret werden, womit der Landmann ihre Gegen- stände betrachtet. Diesem ist es genug, hiervon in seinen Schulen überhaupt unterrichtet worden zu seyn, und nur das Pflanzenreich mit vorzüglicher Betrachtung kennen zu lernen, übrigens aber sich damit zu begnügen, in den Erzeugnissen und Wirkungen der Natur nicht