9 3. Wbochnitt. Mon den Realochulen in den Städten.
§ 109. Der vorhergehende Abschnitt enthält die Bildung des Landmannes, und den ersten.
Unterricht des Bewohners der Städte. Ersterer ist darin nach den Erfodernissen seines ganzen Lebens betrachtet worden. Nach diesem Ziele wurden die Mittel abgemessen, ihn in den dazu nothwendigen Stücken, sobald sein Alter einer öffentlichen Belehrung fähig ist, zu unterrichten, und zu der künftigen Lebensart geschickt zu machen. Eine gleiche Sorgfalt er- heischet der städtische Unterthan. Die Leseschulen geben diesem die gemeinsten Grundsätze des Christenthumes, des Lesens und Schreibens, und nun ist es Zeit zu betrachten, wie der- selbe weiter bearbeitet und zu dem höheren Grade des gesellschaftlichen Lebens, als wozu er, vor dem Bauernstande, bestimmt ist, zubereitet werde.
§ 110. Es entstehen hier Betrachtungen, welche zwar jedermann weesentlich erkennen Notwendiekeit muss, die aber bisher ohne thätige Erfüllung geblieben sind. Der gelehrte Stand(worunter Realschulen. man sonst alles verstanden, was durch die lateinische Schulretorte sein Hirn läutern liess) hat Schulen, Akademien, Universitäten, Stipendien, Bibliotheken, und kurz Beförderungsmittel genug gefunden, die Jugend zu dessen Antrettung zu reizen, sie zu belehren, und mit verschiedenen höheren Wissenschaften, obschon öfters auf die beschwerlichste Weise, anzufüllen. Nur allein der bürgerliche und Handwerksstand ist ohne alle Vorbereitung, ohne Hilfsmittel und Anleitung geblieben, und selbst der Verstand der studirenden Jugend ist in die Schranken einer todten Sprache gezwungen, und von alle jenem anderen Unterrichte entfernt geblieben, dessen Wissen- schaft jedem Menschen eben so nothwendig zu besitzen, als angenehm zu erlernen ist. Es wäre wohl möglich, dass die Welt ohne Latein bestehen könnte;(wirklich bestehet sie grösseten Theiles, ohne dasselbe, und wenn die Sachen fortgehen, wie sie dermalen sind, so zerfällt der Gebrauch dieser Sprache nach und nach ganz) aber ohne geschickte Arbeitsleute in allen Theilen der menschlichen Bedürfnisse, welche ein gutes Kenntnis ihrer deutschen Muttersprache haben, und in dieser einen wohlgesetzten Brief schreiben können, das gemeinste Rechnen verstehen, mit dem Zirkel und Lineal umzugehen wissen, den Inhalt eines Körpers ausmessen können, die Werke der Natur, ihre Kräfte, Mechanik und Wirkungen einsehen, die städtische Wirtschaft begreifen, und überhaupt ordentlich, richtig, nach Grundsätzen, und gesittet denken,— ohne diese wird die itzige Welt schwerlich bestehen können.
§ 111. Der Ort. wo alle dieses, durch eine natürliche nach dem Begriffe der Jugend Ihre Aufgabe. eingerichtete, Methode gelehret werden soll, ist die Realschule. Diese ist eine öffentliche, obrigkeitlich verordnete, Versammlung der Jugend, worinn alle Kinder, welche nicht Landleute werden sollen, zu jeder künftigen Lebensbestimmung vorbereitet werden. Ohne solche Pflanzschulen geschickter und tugendhafter Bürger lässt sich kein wohleingerichteter Staat denken, und die mehresten Gebrechen des gemeinen Weesens, haben ihren ersten Grund in dem Mangel solcher Schulen.
§ 112. Der Endzweck einer Realschule ist schon hinreichend angezeigt worden, und Aume stadt- dieser erfodert selbst, dass alle Kinder der Städtebewohner, männlichen und weiblichen Ge-kinderz Besuch schlechtes, sie mögen sodann zu den Studien bestimmt werden, oder Soldaten und Handels- Turr anee leute, Handwerker und Taglöhner werden, sobald sie aus den Leseschulen getretten, in die Realschule eingehen, und darinn bis etwa zu dem Schlusse des vierzehnten, auch füntzehnten, oder, wenn sie studiren sollen, des dreizehnten Jahres ununterbrochen gelassen werden müssen.


