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Schulzucht.§ 107. Mit den Stunden der Schullehre kann es bei der bisherigen Bestimmung bleiben. Die Schulzucht hänget von Einsicht und Bescheidenheit des Lehrers hauptsächlich ab. Wenn er sich mit Geduld und Sanftmut waffnet, und sich der Höflichkeit befleisset, welche bei Unter- richt der, aus weiser Anordnung der Natur., meistens lebhaften, muntern, und der Nachamung ergebenen, Jugend von nöthen ist; dabei die oben zur Einflösung einer gründlichen Sittenlehre angebrachten Regeln wohl einsieht; sich nach solchen in seiner prak- tischen Unterweissung täglich richtet; Strafen und Belohnungen mit Vernunft austheilet; wenn ferner die Polizei deuselben unterstützet, die Eltern selbst zu ihrer Schuldigkeit anhält; über die Zucht auf den Gassen und in öffentlichen Versammlungen wachet: so ist es kein Zweifel, dass in diesen kleinen Schulen ein gutes Betragen, auf Seiten der Jugend, und eine vernünf- tige Zucht. auf jener des Lehrers, herrschen wird.
Schulaufsicht§ 108. Die Schulen in den Städten überhaupt, es seven die kleinen Leseschulen, Real-
in den Städtan Oder Hitcinische bedärfen des fleissigen Aufsehens am allernothwendigsten, damit sowohl der Eifer nicht erkalte, als auch, dass von einem forschenden Auge die Mängel immer fort ent- decket werden, welche sich bei einem Werke, von so grossem Umfange, von Zeit zu LZeit darstellen. Es wird daher erfoderlich seyn, diese Aufsicht jemand aus dem geistlichen und weltlichen Stande obrigkeitlich aufzutragen. Ubrigens kömmt hier annoch zu bemerken dass die Schulen das ganze Jahr hindurch keinem Menschen, er sey von bürgerlichem oder ge- lehrtem Stande, verschlossen seyen. Es stehet vielmehr jedermann frei, dieser öffentlichen Lehre beizuwohnen, und entweder als Vater, Bruder, Freund oder Patriot den Fortgang der Schuljugend, un den Fleiss der Lehrer mit eigenen Augen zu untersuchen.


