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2 (1898) Von den Dorfschulen und Leseschulen in den Städten
Entstehung
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Thaues, h) des Regenbogens, i) des Blitzes und Donners, k) der Irrwische, l) der Nordscheine, und anderer mehr, m) der vornehmsten Gestirne und des Laufes derselben, n) der Finster- nisse, o) der Comete, und p) der vier Jahreszeiten.

§ 92. Ein kurzes deutliches Lehrbuch, eine kleine Sammlung natürlicher Dinge, welche fast aus einer jeden Feldgemarkung zusammen gebracht werden kann, und einige gemeine Kupferstiche würden das hiezu nöthige Schulgeräth seyn, und die Methode darüber zu lehren beut sich, in einer so angenehmen Beschäftigung, besonders bei Landleuten, vernünftigen Schullehrern selbsten dar.

§ 93. Die Feldwirtschaft ist eigentlich die Hauptwissenschaft, welcher sich der Landmann ganz allein ergeben, und in welcher er, sowohl der Theorie, als der Ausübung nach. eben so erfahren seyn solte, als ein Arzt in der Heilkunst des menschlichen Körpers. Allein man weis, wie es darum in den Köpfen des Landvolkes aussieht. Dessen ganze Feldbau- und Wirtschaftskunst bestehet in einem Schlendrian, welcher von dem Grossvater auf den Vater, und von diesem auf die Kinder, gekommen ist. Ob übrigens die Art der Feldarbeit der Ver- nunft gemäss oder nicht gemäss sey; warum sie gut, oder nicht gut sey, daran wird nicht gedacht. Verbesserungen werden mehr als Gift geflohen, und das geringste ist, dass man sie verlacht. Dem Bauern kann aber alle solches eben nicht sehr verübelt werden, indem es noch nicht gar lange hin ist, dass Leute von sistematischer Einsicht sich um diese so edle Wissenschaft zu bekümmern, sie in einen Zusammenhang zu bringen, und auf das Kenntnis der Natur zu gründen angefangen haben. Es ist auch billig, dass man voan diesen die Empor- bringung der Landwirtschaft erwartet, wovon sich dieselbe auf das Landvolk von selbsten er- giessen wird; und es ist möglich, dass diese Erwartung in Erfüllung gehe, so bald aus den, für den gelehrten Stand wohl angeordneten, Schulen tüchtige Landbeamte, Pfarrer und Schul- lehrer entstehen werden. Indessen müssen doch die Bewohner der Dörfer, in den für sie er- richteten Schulen, durch einen allgemeinen Unterricht in der Landwirtschaft vorbereitet werden. Verbesserungen anzunehmen, und sich deren selbst zu befleissen.

§ 94. Dahin gehört also 1. Die Lehre von Vermischung des Bodens zu Vermehrung dessen Fruchtbarkeit, 2. Von den künstlichen Düngungsarten, 3. Von Bearbeitung des Feldes, 4. Von den künstlichen Wiesen. 5) Von Verbesserung der natürlichen Wiesen, 6. Von dem richtigen Verhältnisse zwischen dem Acker-, Wein-, Wiesen- und Holzbaue, 7. Von Betrachtung des Weinbaues und dessen Erfodernisse, 8. Von den Viehwaiden, 9. Von der Viehzucht und den Viehkrankheiten, 10. Von der Gartenpflege, 11. Von Pflanzung und Wartung der Obst- bäume, 12. Von dem Brenn- und Bauholze.

§ 95. Ein, zum allgemeinen Begriffe, mit deutlichem Vortrage, verfasstes Lehrbuch könnte über alle diese Gegenstände das wesentliche enthalten, und würde einem beflissenen Schul- halter eine vergnügte Beschäftigung seyn, darinn seine Schulkinder zu unterrichten, kleine Versuche mit denselben anzustellen, und sich hiedurch, als ein ächter Bürger seines Staates, um das allgemeine Wohl äusserst verdient zu machen.

§ 96. Auch ein Theil der mathematischen Begriffe muss dem künftigen Landmanne

6. Feldwirt- schaft.

7. Mecha-

. 4 8 ischen und nicht ganz verborgen bleiben; doch soll er sie nur von der praktischen Seite, und dieseseunn pe

architekto-

zwar in ganz beschränktem Masse kennen lernen., Einige mechanische und architek-nischen Kennt-

tonische Kenntnisse werden hierunter verstanden.

§ 97. Die ersteren betreffend, würde a) eine genaue Beschreibung des Pfluges, b) die Theorie der Karren und Wagen, um die Kraft des Hebels kennen zu lernen, c) der übrigen Feldgerätschaften, d) der Winden. Keltern, Scheuren, Mühlen etc. und in Betreff der anderen

nissen.