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2 (1898) Von den Dorfschulen und Leseschulen in den Städten
Entstehung
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4. Rechnen.

5. Naturlehre.

und dann das nmucoa u. s. w. von den leichteren zu den schwereren. Es ist noth- wendig, bei einem Buchstabe so lange zu verweilen, bis er recht gefasst, und seine Zeichnungs- weise dem Gedächtnisse, ja, also zu sprechen, der Hand selbst eingedrückt ist. Dass man sich der Wandtabellen hier abermal bedienen müsse, ist unnöthig zu wiederholen. Wenn die Schüler alle Buchstaben, nach dieser Methode, durchgewandert haben, so kann man dieselben in der gemeinen Ordnung des a. b. c. von neuem vornehmen, aus mehreren Silben zusammen setzen, und also die geschwinde Veränderung der Züge angewönen. Endlich werden die Kinder angehalten, nach einer ordentlichen, allgemein eingefürten Vorschrift zu schreiben, wozu jene, welche zu Halle in Kupfer gestochen worden, wegen ihren schönen Verhältnissen und angenehmen Geschmeidigkeit, die beste ist.

§ 88. Das Rechnen ist allen Ständen von dem ersten bis zu dem letzten(doch ent- weder in einem höheren oder niedrigeren Grade) vonnöthen. Hier; wo von den Schulen auf den Dörferen die Rede ist, sind die sogenannten 5 Species hinreichend. Die Kinder werden also bei Zeiten in dem Kenntnisse und Schreiben der Ziffern unterwiesen und gelehret, wie man vom 1. bis 10. und von da weiter, bis 100 und 1000, zähle. Das Addiren, Sub- trahiren, Dividiren und Multipliciren müssen sie natürlicher Weise, bei zunehmen- den Jahren gelehret, jedoch kein Kind aus der Schule entlassen werden, welches nicht alle dieses erlernt hat; denn an diesem Kenntnisse ist dem Landmanne aussêrordentlich vieles ge- legen. Man bedient sich hiezu nicht nur der bekannten Rechnungstafeln, sondern der Lehrer muss auch, bei jeder Guattung, die Beweise geben, und die Gründe anfüren, auf welchen die Regel beruhet.

§ 89. Dem Landbürger ist ein allgemeines Kenntnis der Naturlehre äusserst noth- wendig. Man weis, in welch' dicker Finsternis dieser Stand, in Ansehung seiner erforder- lichen Wissenschaft. stecket, und wie desselben ganze Narungskunst auf verwirrten Bauren- regeln und abergläubischen Hausmitteln ruhet. Wie vieles gewönne also die gemeine Wohl-

fahrt dabei, wenn der Landmann von manchen Erzeugnissen(Producta) des Landes zu urtheilen,

und solche nutzbar anzuwenden geschickt wäre! Die Naturlehre beschäftiget sich bekannt- lich mit den Beschaffenheiten der Körper und zwar historisch oder philosophisch.

§ 90. Aus der natürlichen Geschichte. und zwar l aus dem Steinreiche sollte jeder Landmann erlernen: 1. Was Schiefer, 2. Spat, 3. Marmor, 4. Sandstein, 5. Schleifstein, 6. Feuerstein. 7. Salpeter. 8. Salz. 9. Harz, 10. Steinkohlen, 11. Sand, 12. Ton, 13. gute Gewächserde, 14. Torf. 15. Mergel. 16. Kreide, 17. Gyps seye. II. Aus dem Pflanzen- reiche 1. Was das Wachstum überhaupt sey, und wie es dabei zugehe, 2. Was für Gat- tungen innländischer und fremder Getreide, 3. Klee, und 4. Baum-Sorten es gebe. III. Aus dem Thierreiche sollte er zu einem theoretischen Kenntnisse 1. aller Thiere von be- kannter Nutzbarkeit, und darunter insbesondere der Bienen und des Seidenwurmes. ge- langen; 2. Die schädlichen Thiere, als: den Maulwurf, Dachs, Igel, Käfer, die Raupen, Wespen, Arneisen, Schnecken, deren Fortpflanzung, und die Mittel, solcher vorzubeugen, erkennen lernen, um zugleich des lächerlichen Vorurtheiles los zu werden, als ob die Fäulnis, oder der sogenannte Mehlthau, unmittelbar, lebendige Körper hervorbringen könnte.

§ 91. Aus der philosophischen, in einer, für den Baurenstand, schicklichen Kürze und Deutlichkeit verfassten, Naturlehre bekäme derselbe das Kenntnis der Natur und Wirkungen a) des Feuers, b) der Luft, c) des Schalles, d) des Wassers, e) der Erde, f) des Lichtes, g) der Lichterscheinungen, und zwar aa) der Winde, pb) der Nebel, cc) des Regens, dd) des Reifens und Frostes, ee) des Schnees, ff) des Hagels. gg) des