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3,[1] (1897) Römische Inschriften des Mainzer Museums / zsgest. von K. Körber. Mit 100 Zinkätzungen nach Faks.-Zeichn. von Heinrich Wallau
Entstehung
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Annauso, Sedavonis flilius), eives

Betasiuſs eg(ues) alae] II Flaviale

12 A NXVSOSED gem(inae) h(ic) s(itus) e(st)].

. Annauso, des Sedavo Sohn, VONIS( V E 8 Bürger der Betasier-Gemeinde BEAS ee(Beetz in Brabant), ehemaliger

Soldat der zweiten flavischen Ala,

UELVIA der doppelten, liegt hier begraben. Z. 1 beginnt das O, da es kleiner

1:15 ist als die anderen Buchstaben,

gewiss kein neues Wort, wie Becker meinte, sondern gehört zum vorhergehenden. Der Punkt dahinter ist allerdings zweifelhaft. Mit dem Namen Sedavo ist zu vergleichen Haldauvo auf einer Kölner und das davon abgeleitete Haldauvonius auf einer Bonner Inschrift(s. Zangemeister, Westd. Zeitschr. XI, 273). Cives in Germanien und Gallien sehr häufig für civis. Der Z. 3 hinter BETASI deutlich sichtbare Punkt ist so flach eingehauen, dass man an- nehmen darf, er beruht auf einem früh bemerkten Versehen. Bei den Truppenabteilungen, welche aus Nichtbürgern bestehen, wird die politische Heimat durchgänging durch das Ethnicum bezeichnet(Mommsen, Hermes, XIX, 25).

Die ala II Flaria gemina kommt nur auf den beiden frühesten Militär-Diplomen vor, die wir von den Hilfstruppen Obergormaniens be- sitzen, auf denjenigen von 74 und 82; schon im Jahre 90 scheint sie nicht mehr hier gewesen sein, sie ist also unter den Flaviern gekommen und auch gegangen. Dadurch ist die Zeit des Steines genügend bestimmt.

Ergänzung und Erklärung nach Mitteilung Gundermanns und Zangemeisters. Vergl. Becker, röm. Inschr. v. Mainz, Nr. 221.

f. Grabsteine von Soldaten unbekannter Zugehörigkeit.

61. Grabstein eines Unbekannten. Alter Bestand. Kalkstein. 8 H. 92, Br. 33, D. 19 ecm.

Die Buchstabenreste der ersten Zeile gehören wohl zum Namen: Gaius) GCh... Z. 2 folgt die Angabe des Bürgerverbandes(Tribus): es war der publilische; der Heimatsname scheint mit A begonnen zu haben. Die Legion, der der Verstorbene angehörte, ist weg- gefallen, ebenso der grösste Teil der Altersbezeichnung. Auf die Formel T.F. I.= kestamenlo fieri iussit folgte der Name desjenigen, der gemäss der testamentarischen Verfügung des Verstorbenen den Stein setzen liess. Der letzte Buchstabe scheint ein D gewesen zu sein.

62. Bruchstück von dem Grabstein des Asper. Alter Bestand. Unförmlicher Steinklotz. H. und Br. der Schriftfläche 22 und