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Lücke zw. Z. 12 und 13 ist vorläufig nicht auszufüllen.— Das nächste Amt, das Annianus bekleidete, ist das Sevirat in einer der sechs lurmae der römischen Ritter; Z. 13 a. A. steht sicher ein E, ob davor noch ein Rest des S vorhanden, ist ungewiss; in der Mitte folgen auf das überhöhte I Buchstabenspuren, die auf EO. hinführen, hinter dem ROM: ausgefallen ist.— Was in der mit AD(Z. 13) beginnenden und mit gebundenem NIT. aufhörenden Lücke gestanden, ob hier wirklich, wie vermutet wird, die Praetur genannt war, ist zweifelhaft.— Dann übernahm Annianus als ausserordentliches Amt die Aufsicht über die Getreide-Austeilung an die römische Plebs: die Ergänzung der Lücke an dieser Stelle scheint sicher, obschon der Zusatz plebi Romanae sonst nur in griechischen, nicht in lateinischen, Inschriften vorkommt. Auch in der Lücke zw. Z. 14 und 15 kann kaum ein anderes Amt erwähnt gewesen sein, als eine cura civitatium; die oben genannte ist natürlich nur beispielsweise zu nehmen. — Während er diese cura verwaltete, erhielt er vom Senat den Auftrag (vergl. vita Mawimi X. 1) gegen den damals aus Pannonien heranrückenden Maximinus— dieser war mit seinem Sohne Maximus zum hostis publicus erklärt worden— den Widerstand zu organisieren: er sollte in Oberitalien Truppen ausheben und zu deren Ausrüstung in Mailand Waffen herstellen lassen.— Z. 15 ist bemerkenswert die Doppelsetzung von H und P zur Bezeichnung des Pluralis(vergl. Becker, Mainzer Inschriften Nr. 134: BB-FF.: é= Leneficiarii). Darauf folgt eine überhöhte Senkrechte, an welche der schräge Strich des N sich anlehnt, also war hier I und N ge- bunden. Die nächsten Reste können nur zu einem R gehört haben, auf das(als einzig möglicher Vokal) ein E gefolgt ist.— Der übrige Teil der Inschrift bietet keine erheblichen Schwierigkeiten. Annianus versah noch das Amt eines kaiserlichen Rechtspflegers in einem, auch aus einer anderen Inschrift bekannten, unteritalischen Sprengel und war zuletzt, als er den Altar stiftete, Befehlshaber der zweiundzwanzigsten Legion, deren Anwesen- heit in Mainz dadurch für das Jahr 242 festgestellt ist: später wird sie auf einer datierten Inschrift nicht mehr erwähnt. Als Keller den Stein zuerst abschrieb, war Z. 20 a. E. noch ein L, welches jetzt verloren ist, vorhanden. Somit ist der erste Juli als Stiftungstag gesichert.— Nach der Mitte der letzten Zeile ist von den Buchstaben T und X nur noch die Hälfte erhalten, zwischen den darauf folgenden Resten zweier Senk- rechten, wird der rechte Fuss eines dazwischen geschriebenen kleinen A sichtbar.
Vergl. Keller, Nachtr. II, 23 b; Ihm, Bonner Jahrb. LXXXIV(1887), S. 88; v. Domaszewski, Korrbl. d. W. Z. XI. Sp. 230 und Rhein. Mus. 1893, S. 343 f. A. 2; Mommsen, Limesbl. 1. Sp. 13.
2. Votivaltar, gewidmet den Kaisern, dem Juppiter, der Fortuna, der Vesta,..., den Laren und Penaten, gefunden am 1. April 1892 beim Neubau des Hauses Schillerstrasse Nr. 24. Geschenk der Herren Architekt F. Suder und Rentner J. Klein. Grauer Sandstein. H. 62, Br. 35, T. 25 cm. Oben auf dem Altar ist eine flache Schale eingehauen. Vorder- und Rückseite trugen ursprünglich dieselbe Inschrift, doch ist dieselbe zum grossen Teil offenbar absichtlich weggemeiselt.


