Vorwort. IX
welt machten eine völlig neue Durcharbeitung des ganzen Stoffes noth⸗ wendig, und haben dazu geführt, Anſichten theils zu berichtigen, theils eingehender zu begründen, ſodann aber zahlreichen Geſetzesſtellen Be⸗ merkungen neu zuzufügen, welche vor Allem die Abänderungen zum Gegen⸗ ſtande haben, vielfach aber auch, wo dies Streitfragen erheiſchten, meine Anſchauung über einzelne Rechtsinſtitute und Geſetze zum Ausdrucke bringen, die eine Veränderung nicht erfahren haben. Ferner findet ſich die Rechtſprechung des Reichsgerichts, der Oberlandesgerichte unſeres Rechtsgebietes, des preuß. Kammergerichts, und vieler anderer höherer Gerichtshöfe, ſoweit ſie das Rheiniſche Civilrecht betrifft, dem Inhalte nach mitgetheilt und vermerkt. Kurz ich darf ſagen, daß kein Bogen die Preſſe verlaſſen hat, ohne daß zahlreiche Veränderungen, Verbeſſerungen und Ergänzungen angebracht wären.
Allen, welche mich durch liebenswürdige Mittheilungen förderten, ſage ich meinen herzlichſten Dank.
Düſſeldorf, im November 1887. Der Verfaſſer.


