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Gerichtsverfaſſung. 59
Die Beſoldung des 1. Präſidenten*) beläuft ſich auf 30,000 Franken, die der Kammerpräſidenten auf 18,000, der Räthe auf 15,000 Franken. (Ordonnanz vom 7. November 1837.) —
Der Caſſationshof bietet in ſeinen vereinigten Sitzungen einen äußerſt würdevollen und großartigen Anblick dar, da die feierliche Amtskleidung, welche ihm beigelegt iſt, an eine Verſammlung von Fürſten aus alter Zeit erinnert. Die Räthe tragen eine Toga von rother Wolle, eine Toque (Hut) von ſchwarzem Sammt mit einem Gold⸗ gürtel beſetzt. Eine weiße Bordüre an der Toga und zwei Gold⸗ gürtel an der Toque, ſowie die Epitoge (Oberkleid), ein über die Schultern hängendes Band zeichnet die Präſidenten und Kammer⸗ präſidenten aus. **) (Beſchluß vom 20. Vendemiaire XI. und Dekret vom 4. Juni 1806.)
Der Caſſationshof zerfällt in 3 Kammern, nämlich in die chambre des requétes (Kammer der Bittſchriften, das heißt der eingereichten Caſſationsgeſuche), in die chambre civile, welche ſich mit der Be⸗ urtheilung der Caſſationsgeſuche in Civilſachen und in die chambre criminelle, welche ſich mit den Strafſachen befaßt. — Die chambre des requétes erkennt nur über Caſſationsgeſuche in Civilſachen und zwar zuerſt; wird das Caſſationsmittel zuläſſig gefunden, ſo verweiſt dieſe Kammer die Sache ſofort an die chambre civile. — Geſuche in Strafſachen kommen ſogleich an die chambre criminelle, ohne vorher erſt die Requetenkammer paſſiren zu müſſen. Jede Kammer zählt 16 Mitglieder und einen der Präſidenten. Bei ſämmtlichen Verhandlungen aber müſſen ſtets 11 Mitglieder zugegen ſeyn.
Alle 3 Kammern verſammeln ſich in geſetzlich beſtimmten Fällen, welche weiter unten vorgetragen werden, in feierlicher Sitzung, audienge solenelle, welcher der erſte Präſident vorſitzt, oder auch unter dem Präſidium des Juſtizminiſters. ***) Das Präſidium des
*) Unter Napoleon I. auf 60,000 Franken.
**) Das Coſtüme in gewöhnlichen Sitzungen iſt ſchwarze Toga aus Seide, Toque von ſchwarzer Seide, rother Gürtel mit Goldquaſten und weiße Battiſthals⸗ binde. Die Präſidenten und Vicepräſidenten haben einen goldenen Beſatz an der Toga.
***) Der Napoleoniſche Juſtizminiſter war der höchſte Richter des Reichs und führte als ſolcher den Titel grand Juge, Großrichter = Juſtizminiſter. Er präſi⸗


