Teil eines Werkes 
1 (1861) Rechtsgeschichtl. Einl. u. Gerichtsorganisation / dargest. von Ernst Jul[ius] Paraquin
Entstehung
Seite
22
Einzelbild herunterladen

8 . 8

22 Rechtsgeſchichtliche Einleitung.

Blondel waren die hiezu berufenen Juriſten. Nachdem dieſe Männer

ihrem Auftrage nachgekommen waren, wurde daſſelbe Verfahren auch bei dieſen Geſetzbüchern wie bei den vorhergehenden eingehalten: Prüfung durch die Gerichte, dann durch den Staatsrath, dann Vor⸗ lage an die legislative Verſammlung, welche das Strafgeſetzbuch im Jahre 1809, das Strafprozeßgeſetz im Jahre 1810, erſteres unter dem Titel code pénal, letzteres unter dem eines code d'instruction criminelle, genehmigte und dekretirte. Beide codes traten jedoch erſt mit dem 1. Januar 1811 in Kraft und Wirkſamkeit.

So war denn der große Bau glücklich vollendet. Verhältniß⸗ mäßig in kurzer Zeit! Denn es darf nicht außer Acht gelaſſen wer⸗ den, unter welchen Umſtänden dieſes Werk geſchah. Während die Nation mit dem ganzen übrigen Europa und in allen Welttheilen kämpfte, während innere Bürgerkriege wütheten, war ſie dennoch fähig, dieſe großartige Geſetzgebung zu ſchaffen. Welche Zeit erfordert ſonſt die Schaffung von Geſetzbüchern im tiefſten Frieden! Mit doppeltem Erſtaunen und mit zweifacher Anerkennung müſſen daher jene Ge⸗ ſetzbücher erfüllen, wenn wrr ſehen, welch hohe Vorzüge, namentlich der praktiſchen Brauchbarkeit, ihnen innewohnen und wie jedenfalls ihre Lichtſeiten bei weitem ihre nicht zu läugnenden Mängel, denn nil sub sole perfectum, überſtrahlen.

Mit gerechtem Stolze darf der Franzoſe auf ſeine Geſetzgebung blicken, die in der Harmonie des Ganzen noch nirgends ihres gleichen gefunden hat und heller als der Ruhm ſeiner Schlachten ſtrahlt das Verdienſt des mächtigen Cäſaren dieſes Geſetzgebungswerk gefördert und vollendet zu haben, ja, wie man ſie auch anſehen mag, dieſe Schöpfungen eines neuen Zeitalters der menſchlichen Cultur⸗ und Staatengeſchichte, Eines bleibt dabei unumſtößlich:Sie ſind

ein erhabenes, ein würdiges Denkmal menſchlicher Weisheit. Weit⸗

aus der größere Theil der beſſeren Rechtslehrer und Rechtsgelehrten hat ihren Werth anerkannt und faſt in alle Sprachen der civiliſirten Welt ſind die 5 franzöſiſchen Geſetzbücher überſetzt worden, nament⸗ lich der code civil, dem billigerweiſe die größere Aufmerkſamkeit ge⸗ widmet worden.

Zwei Ueberſetzungen in lateiniſcher Sprache eriſtiren auch, von denen die eine eine amtliche für das ehemalige Königreich Italien

t

ii duſ (i lin iu ji. hol i in Un nu Un

ſ ni