14 Rechtsgeſchichtliche Einleitung.
nur für ſeine unmittelbaren Domänen, bald aber fand es aller⸗ wärts Nachahmung. Der König konnte natürlich nicht über alle Fälle der Berufung zu Gerichte ſitzen, behielt deßhalb die wichtigſten für ſich, und verwies die andern au ſeinen Staatsrath. Letzterer wurde nun viermal im Jahre in Paris berufen und enſſchied die unerledig⸗ ten Rechtsſachen, und wenn er in dieſer Weiſe fungirte, nannte er ſich Parlament. Daß ein einziger ſolcher Gerichtshof in Paris nicht lange dem Bedürfniſſe des Reiches entſprechen konnte, verſteht ſich von ſelbſt und es wurden ſolcher Parlamente immer mehrere in den größern Städten organiſirt, bis es dreizehn waren, nämlich zu Paris, Toulouſe, Grenoble, Bordeaur, Dijon, Rouen, Aix, Rennes, Pau, Metz, Douay, Beſancon und Nancy.
Dieſe Gerichtshöfe erkannten über alle Civil- und Criminalſachen in letzter und zweiter Inſtanz. Ihre Urtheile arréts genannt (von arréter, anhalten, feſthalten, eine Rechtsſache beſchließen) waren nicht mehr angreifbar und ſo hießen ſie cours souverains. — Ein Prä⸗ ſident, mehrere Vicepräſidenten — présidents à mortier von der Sammtmütze mortier, die ſie trugen — und 25 bis 30 ja bis 60 Räthe — conseillers — bildeten das Parlament, dem auch eine entſprechende Zahl von Gerichtsſchreibern (greffiers), Advokaten, Pro— kuratoren und Gerichtsvollziehern beigegeben waren. — Auch ein öffentliches Miniſterium hatte das kluge Königthum zur Vertretung ſeiner Intereſſen dieſen Höfen beigeſellt, wie ſchon früher bei den prevòtes und den bailliages. — Die Beamten des öffentlichen Miniſteriums hießen gens du roi im Allgemeinen; bei den Parla— menten procureurs generaux mit ihren Gehilfen den avocats ge— neraux, bei den Untergerichten procureurs du roi, auch avocats du roi.
Aber nicht allein die Fragen der Juſtiz zogen die Parlamente vor ihr Forum, ſondern auch eine Menge Dinge, welche politiſcher und adminiſtrativer Natur waren. Wir erinnern, ohne darauf näher eingehen zu können, weil wir uns ſonſt zu tief in die Geſchichte verlieren müßten, an die Kämpfe der Parlamente, namentlich des Pariſer Parlaments, gegen die immer abſoluter werdende Monarchie, welche nunmehr, nachdem Adel, Städte und Bürger vollſtändig unterjocht waren, den letzten Funken der Freiheit in den Parlamenten ſuchte


