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Frankreichs neues Gesetzbuch von Verbrechen und Strafen : ausgefertiget den 3ten Brumaire (November) im 4ten Jahr der einigen und untheilbaren Republik
Entstehung
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nen, ſammlet die Beweiſe dazu, und überlie⸗ fert deren Urheber den zur Beſtrafung derſel⸗ ben von den Geſetzen ernannten Tribunalen.

Erſter Titel.

Von der gerichtlichen Polizei.

21. Die gerichtliche Polizei wird nach den feſtzuſetzenden Abtheilungen ausgeuͤbt:

Von den Polizeicommiſſairen;

Von den Feld und Forſtaufſehern;

Von den Friedensrichtern;

Von den Direktoren *) der Anklagungs⸗ geſchwornen.

Von den Kapitains und Lieutenants der Nationalwache.

22. Alle Beamten der gerjchtlichen Polizei ſtehen unter der allgemeinen Außſcht des

oͤffentlichen Anklaͤgers **). 23. Die

*) Dieſe werden ernannt die Exiſtenz eines an⸗ gezeigten Verbrechens zu beſtimmen und zu er⸗ klären, ob die Anklage Statt finden kann.

**) Accuſateur public iſt ein Juftizbeamter, der von ſeinen Mitbuͤrgern, den Wählern des De⸗

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