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Frankreichs neues Gesetzbuch von Verbrechen und Strafen : ausgefertiget den 3ten Brumaire (November) im 4ten Jahr der einigen und untheilbaren Republik
Entstehung
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Erſtes Buch. Von der Polizei.

16. Der Zweck der Polizei iſt die Erhal⸗ tung der allgemeinen Ordnung, der Frei⸗ heit, des Eigenthums, und der Sicherheit eines jeden Einwohners.

17. Ihr Hauptkennzeichen iſt die Wach⸗ ſamkeit.

Die Geſellſchaft im Ganzen betrachtet, iſt der Gegenſtand ihrer Sorgfalt.

18. Sie wird in die verwaltende und ge⸗ richtliche Polizei eingetheilt.

r9. Die erſtere beſchaͤftiget ſich mit der ununterbrochenen Aufrechthaltung der offent⸗ lichen Ordnung in jedem Orte und in jedem Theile der allgemeinen Verwaltung.

Ihr Hauptzweck iſt die Verhinderung der Verbrechen.

Die ſie angehenden Geſetze machen einen Theil des Geſetzbuchs der Civilverwaltung aus.

20. Die gerichtliche Polizei unter⸗ ſucht die Verbrechen, deren Begehung die verwaltende Polizei nicht hat verhindern koͤn⸗

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