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Das Badische Landrecht : mit den Einführungsedikten, Gesetzen, welche das Landrecht abändern und ergänzen, sowie Verweisungen auf Parallelstellen
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14 Von den Perſonen.

Die entgegenstehenden Bestimmungen der seitherigen Gesetz- gebung, insbesondere der L.R.S. 726, 912, des§ 2 lit. 1 und§ 7 lit. a des VI. Konstitutionsedikts vom 4. Juni 1808 sind aufgehoben.

§ 2. Wenn die Gegenstände einer Verlassenschaft oder Schen- kung teils im Inlande und teils im Auslande sich befinden, und von den letzteren Inländer wegen ihrer Eigenschaft als Fremde ausge- schlossen sind*), 80 sollen sie hiefür aus dem Anteile der sie aus- schliessenden Ausländer an den im Inlande befindlichen Bestand- teilen desselben Vermögens Vergütung erhalten.

12 Eine Fremde, die ſich mit einem Inländer verheirathet, folgt dem Zuſtand ihres Mannes.

Vgl.§ 5 des Staatsangeh. Geſ.

13 Der Fremde, dem der Staatsherrſcher erlaubt,! ſeinen

»Wohnſitze im Lande aufzuſchlagen, ſoll, ſolange er daſelbſt wohnt, alle bürgerlichen Rechte genießen.

1 Ausweiſung von Ausländern:§ 3 und 4 des Aufenthaltsgeſetzes

vom 5. Mai 1870(Geſ. Bl. S. 396). 2 L. R. S. 102 u. f. 14 Aufgehoben: Landesh. V O. vom 10. Februur 1815, Reg. Bl.

P Nr. 2. 15 Ein Inländer kann im Lande vor Gericht gezogen wer⸗ J. den wegen Verbindlichkeiten, welche er in einem fremden Lande, ſelbſt mit einem Fremden, eingegangen hat.

Vgl.§8 12, 13, 24 R. C. P.O.

6 Erſetzt durch§ 102 u. f. R. C. P.D. und darum aufgehoben: 1 M§ 146 E. G. z. d. R. J.G.

Zweites Kapitel. Von dem Verluſt der bürgerlichen Rechte. Erſter Abſchnitt. Von dem Verluſt der bürgerlichen Rechte, in ſo weit er aus dem Verluſt der rechtlichen Eigenſchaft eines Inländers entſteht. 21 Aufgehoben durch das Staatsangehörigkeitsgeſetz(Zuſ. 172zu L. R. S. 7.) Zweiter Abſchnitt. Von dem Verluſt der bürgerlichen Rechte, als Folge gericht⸗ licher Verurteilung. 2233 Aufgehoben durch§ 21 des Geſ. über die privatrechtl. Folgen von Verbrechen.

*) Dies iſt der Fall in den engliſchen Kolonien und in Nord⸗ amerika, ausgenommen Penſylvanien, Ohio, Michigan, IFllinois, New⸗ Jerſey, Wiskonſin, Miſſouri, Maſſachuſets, Kentucky, Indiana, Minne⸗ ſota, Jowa und Arkanſas.