Teil eines Werkes 
[2] (1808)
Entstehung
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1115
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3s B. zor T. Von der Verjaͤhrung. 1115

0. Im Voraus kann man auf die Verjährung nicht Verzicht leiſten; aber einer bereits erlangten Verjäh⸗ rung kann man entſagen. 6

2221. Die Verzichtleiſtung auf die Verjaͤhrung ge⸗ ſchieht auf zweyerley Art, ausdruͤcklich und ſtillſchweigend. Die ſtillſchweigende beruht auf einer Thatſache, aus der ſich ſchließen laͤßt, daß man das erworbene Recht aufgebe. 2222. Wer nicht zu veraͤußern befugt iſt, dem ſteht

6 auch nicht frey, auf eine erlangte Verjaͤhrung Verzicht zu leiſten. . 2223. Der Richter kann die aus der Verjaͤhrung ent⸗

ſpringenden Gruͤnde der Parthey nicht Amtswegen an die Hand geben.(²)

2224. Die Verjährung kann in jedem Theile des 5 Proceſſes vorgeſchuͤtzt werden, ſelbſt noch in der Appella⸗ tionsinſtanz: es muͤßte denn aus den umſtaͤnden erhellen, es ſey wider die Parthey, welche die Ausflucht der Ver⸗ jaͤhrung nicht vorgeſchuͤtzt hat, die Vermuthung vorhanden,

ſie habe derſelben entſagt.(2) 6 2225. Die Gläubiger oder jeder Andre, der ein In⸗

tereſſe dabey hat, daß die Verjaͤhrung zu jemandes Beſten eingetreten ſey, kann ſolche vorſchuͤtzen, wenn gleich der * Schuldner oder Eigenthuͤmer darauf Verzicht leiſtet.

2226. Das Eigenthum ſolcher Gegenſtände, die nicht im Verkehr ſind, iſt der Verjaͤhrung nicht unterworfen.(4)

Gründen beruht, die der Richter nicht ſuppliren kann; anders iſt

der Fal bey Rechtsgründen. S. I. vnic. C. Vt duae des. advoc.*)

in(3) In Verfolg des Grundſatzes, daß man in der Appellationsin⸗ ſtanz dieienigen Mittel geltend machen kann, deren man ſich vor

ſo*) Ich glaube, daß dieſer Artikel dahin gehr, daß der Rich⸗ ter auf die Ausflucht der Verjaͤhrung nicht ex officio e ſehen, ſondern ſie nur dann beruͤckſichtigen ſoll, wenn

ſich die Parthey darauf bezieht. E.

der erſten Inſtanz nicht bediente. 1. 6. H. 1. 6. de appellat. ri⸗ consult.

ct. 3

(0 L. 9. 1. 46. in pr. D. de vsurpat. et vsuc⸗