Teil eines Werkes 
Dritter und letzter Band (1811)
Entstehung
Seite
503
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Regiſter. 503

Widerſpruch. Ob der Code ſich ſelbſt widerſpreche? I. 87. Des Widerſpruchs der uͤbrigen Geſellſchafter ungeachtet kann der Geſellſchafter, dem die Ver⸗ waltung aufgetragen iſt⸗ alle hierzu gehoͤrenden Handlungen vornehmen. III. 209. Prn

ſ. Fideicom⸗ miß.

Wiederaufbauung,[. Gebaͤnde.

Wiederaufhebung, ſ. Aufhebung.

Wiedereinſetzung. Bei conſervatd⸗ riſchen Handlungen hat der Minderjaͤh⸗ rige die Wiedereinſetzung in den vorigen Stand nur wie ein Volhähriger. I. 391. Minderjaͤhrige, Interdicirte und Ehe⸗ frauen koͤnnen wegen unterlaſſener An⸗ nahme, oder Eintragung der mit Hy⸗ pothek beſchwerten Schenkung nicht wie⸗ der in den vorigen Stand verſetzt werz den. II. 188. Auf Wiedereinſetzung in den vorigen Stand haben dritte Erwer⸗ ber gegen die inſolvent gewordenen Be⸗ ſchwerten und Executoren keinen An⸗ ſpruch; 231. anch nicht der beſchwerte Miuderzährige, wenn ſein inſolvent get wordener Vormund ſeine Verbinblichket⸗ ten nicht erfuͤllt hat. 232. Die Wie⸗ dereinſetzung in den vorigen Stand iſt ein Erlöſchungsgrund der Verbindlich⸗ keit. III. 42. Wann die Wiederein⸗ ſetzüng in den vorigen Stand Hatt findet. 62. Rechtsmittel der Wiedereinſetzung in den vorigen Stand. 64. Die voll⸗ jährige Frau, die ſich bei der Guͤterge⸗ meinſchaft als Theilnehmerin betrug, kann nicht in den vorigen Stand wieder eingeſetzt werden. 116. vergl. Beſit.

Wiederkauf. Jede Veraͤußerung der legirten Sache von Seiten des Teſti⸗ rers, ſelbſt unter Vorbehalt des Wieder⸗ kaufs, enthalt einen Widerruf des Le⸗ gats. II. 223. Von dem Wiederkaufs⸗ rechte. III. 170. Die fuͤr die Klage auf Wiederaufhebung des Verkaufs we⸗ gen Verletzung beſtimmte Friſt laͤuft auch waͤhrend der fuͤr den Vorbehalt

des Wiederkaufs ausbedungenen Zeit. 173. Der Kaͤufer, gegen welchen der Wiederkauf vorbehalten wurde, kann den Miether nicht eher vertreiben, als bis er unwiderruflicher Eigenthumer ge⸗ worden iſt. 186.

Kehrteſ ſ. Perwen⸗

ung.

W ilthr. Von der Willkuͤhr der Buͤr⸗ ger iſt die Wirkſamkeit des buͤrgerlt⸗ chen Rechts unabhängig. I. 136. Bet dingungen, deren Erfuͤllung von der Willkuͤhr des Schenkers abhaͤngt, ma⸗ chen die ganze Schenkung unguͤltig. II. 190. Begriff der willkuͤhrlichen Bedin⸗ gung. III. 26. Eine vermiſchte Bedin⸗ gung iſt die, welche zu gleicher Zeit von der Willkaͤhr eines der Contrahenten, und der Willkuͤhr eines Dritten ab⸗ hängt. 26. Jeder Vertrag iſt nichtig, der unter einer Bedingung eingegangen worden iſt, deren Erfuͤllung von der Willkuͤhr des Schuldners abhängt. 27. Handlungen der freyen Willkuͤhr kön⸗ nen weder Beſitz noch Veraͤhrung be⸗ gruͤnden. 307.

Windmuͤhlen gehören zu den unbeweg⸗ lchen Sachen. II..

Wirkſamkeit des buͤrgerlichen Rechts iſt unabhaͤngig von der Wiükuͤhr der Buͤrger. 1. 136.

Ke ſ. Gaſtwirth. Speiſe⸗

Wirthshaus, ſ. Gaſthaus.

Wittwe. Ste bedarf keiner Autoriſa⸗ tion, um vor Gericht auftreten, oder Verträge ſchließen zu konnen. I. 270. Sie kann ſich erſt nach zehn Monaten ſeit der Aufloſung der Ehe von neuem verhelrathen. 271. In welchen Fällen ſie das Recht der Entſagung auf die Guͤtergemeinſchaft verliert? und was es fuͤr Folgen hat, wenn ſie zur Guͤ⸗ tergemeinſchaft gehoͤrige Sachen unter⸗ ſchlägt oder verheimlicht? und wenn ſie ſtirbt, ohne das Inventar errichtet, oder beendigt zu haben? II. 119.

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