Teil eines Werkes 
Dritter und letzter Band (1811)
Entstehung
Seite
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dern zu. 306. Die Scheldung von Tiſch und Bett zieht eine Abſonderung des Vermoͤgens nach ſich. zo9. Wenn das Kind eigenes Vermoͤgen hat, kann es nur unter Einſchraͤnkungen auf Antrag der Eltern eingeſperrt werden. 342. Wirkung der elterhichen Gewalt auf das Vermoͤgen des Kindes. 343. Von der Benutzung des Vermogens des Kindes werden die Eltern in dem Fall ausge⸗ ſchloſſen, wenn ihm daſſelbe unter die⸗ ſer ausdruͤcklichen Bedingung geſchenkt oder vermacht iſt. 345. Das Vermoͤ⸗ gen des Minderjahrigen muß der Vor⸗ mund als ein guter Hausvater verwal⸗ ten. 377. Die Verwaltung des Ver⸗ mögens wird dem Interdicirten genom⸗ men. 395. Auf die Natur und den Ur⸗ ſprung des Vermögens nimmt das Ge⸗ ſetz bei Beſtimmung der Erbfolge keine Ruͤckſicht; II. 92, auch nicht, ob es väterliches eder mutterliches Vermögen ſey, wenn es Aſcendenten oder Seiten⸗ verwandten zufaͤllt. 93. Das bewegliche Vermogen des Erblaſſers muͤſſen die zur Sucteſſion gelangenden unehelichen Kinder verkaufen laſſen. 117. Erbfolge in dem Vermoͤgen des unehelichen Kin⸗

des. 119. Der uͤberlebende Ehegatte

iſt verbunden⸗ das bewegliche Vermögen anzulegen. 122. Eine freye Diſpoſition uͤber ſein Vermoͤgen wird zur guͤltigen Annahme einer Erbſchaft erfordert. 125. Der Beneſiciarerbe haftet nur bis zum Betrage des ihm zugefallenen Vermoͤ⸗ gens fuͤr die Schulden des Erblaſſers. 138. Daß man fähig ſey, uͤber ſein Vermögen zu diſponiren, muß man darthun, um die Theilung nachſuchen zu können. 145. Die Erbſchaftsglaͤubi⸗ ger haben das Recht, die Ablonderung des Vermögens des Erblaſſers von dem des Erben zu verlangen. 163. Ueber ſein Vermögen kann man unentgeltlich nur durch eine Schenkung oder durch ein Teſtament verfuͤgen. 169. Von dem diſponibeln Theile des Vermogens. 177.

Regiſter.

Verfuͤgungen, weſche den diſponibeln Theil uͤberſteigen, können bis auf die⸗ ſen Theil vermindert werden. 181. Von der Vermogensabtretung. III. 33. Wel⸗ ches Vermoͤgen der Ehegatten fallt in die Guͤtergemeinſchaft? 101. Wenn der eine Ehegatte einen perſoͤnlichen Vortheil aus dem gemeinſchaftlichen Vermoͤgen gezogen hat, muß er dem andern dafuͤr Verguͤtung leiſten. 112. Durch Vermoͤgensabſonderung wird die Guͤtergemeinſchaft aufgeloͤßt. 113. Von der Vermoͤgensabſonderung. Begriff und Erforderniſſe. Verfahren. 17. Rechte der Gläubiger. 115. Wirkungen der Vermoͤgensabſonderung. 116. Die durch Vermoͤgensabſonderung aufgeloßte Guͤ⸗ tergemeinſchaft kann wiederhergeſtellt werden. 116. Von der Theilung des Vermogens nach geſchehener Annahme der Gutergemeinſchaft. 121. Ehegatten können veèrabreden, welches Vermoͤgen in die Guͤtergemeinſchaft fallen ſoll. 128. Welchen Einfluß auf das Vermoͤgen hat die Verabredung des Ausſchluſſes der Guͤtergemeinſchaft? 140. Von der Ver⸗ abredung der Vermögensabſonderung. r41. Die Frau hat immer das Recht, ihrem Manne die Benutzung ihres Ver⸗ mogens einzurdumen. 142. Nach er⸗ folgter Vermögensabſonderung kann die Frau die geſchehene Veraͤußerung ihres Dotalgrundſtuͤcks widerrufen. 146. Wann ihr Brautſchatz in Gefahr kömmt, kann die Frau die Vermoͤgensabſonderung verlangen. 147. Durch den Vermögens⸗ verfall eines der Geſellſchafter endet der Geſellſchaftsvertrag. 211. Einem unge⸗ treuen Verwahrer wird die Rechtswohl⸗ that der Vermoͤgensabtretung nicht geſtateet. 225. Wenn die Leibrente den diſponibeln Vermögenstheil uͤberſtelgt⸗ iſt ſie der Reduttion unterworfen. 231. Durch Vermögensverfall hoͤrt der Mam darscontract auf. 237. Wie ſichern die Glaͤubiger und Legatarien⸗ welche um Abſonderung des Vermogens ſſn