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Das badische Landrecht in seiner jetzigen Geltung annotirt nach Reichs- und Landesgesetzen, Verordnungen und Parallelstellen / von K. Kah, Großh. Bad. Oberamtsrichter in Heidelberg
Entstehung
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Vorhemerkung zur erſten Auflage.

Die neuen Juſtiz⸗ und Verwaltungsgeſetze haben das dringende Bedürfniß einer neuen Ausgabe des Landrechts hervorgerufen.

Indem ich die Ausarbeitung einer ſolchen unternommen, habe ich mir dabei die Aufgabe geſtellt, nicht blos auf die das bürgerliche Geſetz⸗ buch berührenden Stellen jener Geſetze nebſt ihren Vollzugsverordnungen hinzuweiſen, ſondern deren weſentlichen Inhalt mit Benützung der Proceß⸗ ordnung, des allgemeinen deutſchen Handelsgeſetzbuchs, der Gemeindord nung, der in den Regierungs- und Verordnungsblättern zerſtreuten Ver ordnungen, Staatsverträge ꝛc. ꝛc. in Noten zu den einſchläglichen Land rechtsſätzen niederzulegen.

Geſetze und Verordnungen von geringerem Umfange ſind wörtlich abgedruckt.

Ich glaubte dadurch nicht allein das Buch dem Bedürſniſſe des Praktikers möglichſt anzupaſſen, ſondern auch das Landrecht in ſeiner jetzigen Geltung dem Nichtjuriſten zugänglicher zu machen.

Heidelberg, im December 1865.

Kah.